Energiekostenausgleich
AK-Servicehotline bis 12. August verlängert
Die Hotline des zuständigen Ministeriums für den Gutschein des Energiekostenausgleichs ist völlig überlastet. Kurzerhand richtete die AK Tirol eine eigene Hotline für Anfragen und Beschwerden ein. Der Service wird jetzt bis zum 12. August verlängert.
TIROL. Eigentlich hätte der Gutschein zum Energiekostenausgleich bis jetzt in jedem Haushalt eintreffen sollen, doch zahlreiche Personen haben bis heute keinen Gutschein erhalten. Ruft man beim zuständigen Ministerium an, erreicht man lediglich eine Tonbandstimme und verbringt eine sehr lange Zeit in der Warteschleife, bis die Geduld am Ende ist. Die Arbeiterkammer hat deswegen eine eigene Hotline eingerichtet. Ursprünglich war diese nur bis zum 5. August geplant. Aufgrund der hohen Nachfrage, wird die Servicehotline nun bis zum 12. August verlängert. Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
„Es kann nicht sein, dass man im Ministerium den Kopf in den Sand steckt und den Betroffenen nur eine offensichtlich überlastete Hotline zur Verfügung stellt“,
zeigt AK Präsident Zangerl Verständnis für die KonsumentInnen, die sich hilfesuchend an die AK gewandt haben. Er fordert die Bundesregierung zum Handeln auf.
Die Hotline der AK Tirol kann man kostenlos unter 0800/22 55 22 – 2000 bis 12. August erreichen.
Knapp 1.000 TirolerInnen geholfen
Seit dem 1. August haben knapp 1.000 TirolerInnen die kostenlose Hotline der AK in Anspruch genommen.
„All Jene, die bislang keinen Gutschein erhalten haben, können sich nach wie vor bei uns melden. Unsere Hotline wird bis Freitag, 12. August, verlängert. Jeder Anruf wird entgegengenommen“,
verspricht AK Präsident Erwin Zangerl.
Seit der Ankündigung des Energiekostenausgleichs gab es laufend Probleme, kritisiert Zangerl. Sei es die Abwicklung, die Ungleichbehandlung bei der Berechtigung zum Einlösen oder eben die fehlerhafte Aussendung der Gutscheine.
Aufgrund der dargestellten Problematik fordert AK Präsident Erwin Zangerl die Bundesregierung auf, auch die – derzeit geltende – Frist für die Anforderung eines Gutscheins, welche bereits am 31. August 2022 endet, sowie die derzeit geltende Frist zur Einlösung, welche am 31. Oktober 2022 ausläuft, auszusetzen, bis die aktuellen Probleme endlich gelöst sind.
Mehr zum Thema auf MeinBezirk.at:
Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.