AK warnt erneut vor „Swisspoint Sales AG“
Auf unerlaubte Werbeanrufe zu Zeitschriften-Abos folgten Mahnung und Inkasso-Schreiben!

In der AK Tirol mehren sich wieder Anfragen von Betroffenen, bei denen die Schweizer Firma nach einem unerwünschten Werbeanruf behauptet, dass damit ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen worden sei.  | Foto: Pixabay/guvo59  /Symbolbild
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  • In der AK Tirol mehren sich wieder Anfragen von Betroffenen, bei denen die Schweizer Firma nach einem unerwünschten Werbeanruf behauptet, dass damit ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen worden sei.
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In der AK Tirol mehren sich wieder Anfragen von Betroffenen, bei denen die Schweizer Firma nach einem unerwünschten Werbeanruf behauptet, dass damit ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen worden sei. Zum „Beweis“ werden sogar Mitschnitte des Telefonats übermittelt. Die Konsumentenschutz-Expertinnen und Experten warnen davor, sich auf ein Gespräch einzulassen!

TIROL. Konsumentinnen und Konsumenten werden in letzter Zeit wieder vermehrt von der Schweizer Firma „Swisspoint Sales AG“ angerufen und mit aggressiven Methoden bedrängt, Jahres-Abos für Zeitschriften, etwa zu Autos und Motorrädern abzuschließen.

Mahnung, Inkasso. Soweit, so schlecht

Denn bald nach dem Telefonat erhalten die Betroffenen nicht etwa eine Vertragsbestätigung sowie Infos und eine Aufklärung über das Widerrufsrecht, wie dies laut den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes vorgeschrieben ist, sondern gleich auch schon das erste Heft und dazu eine Mahnung. Wer nicht zahlt, dem wird umgehend ein Inkasso-Schreiben mit Forderungen über mehrere hundert Euro zugeschickt! Wer reklamiert, erhält als „Beweis“ einen Mitschnitt des Telefonats.

„Das ist natürlich absolut unseriös und nicht zulässig. Schon die unerbetenen Werbeanrufe sind nach dem Telekommunikationsgesetz strafbar“

betonten die AK Expertinnen und Experten, die bereits in mehreren Fällen für Betroffene bei der Firma interveniert haben.

„Hinzu kommt, dass laut den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes Vertragsbestätigung und Aufklärung über das Widerrufsrecht vorgeschrieben sind, andernfalls verlängert sich die 14-tägige Rücktrittsfrist auf 1 Jahr.“

Firma ignoriert Bestimmungen

Der Firma sind alle diese Bestimmungen offensichtlich egal
Sie beruft sich weiterhin einfach dreist darauf, dass beim Telefonat ein mündlicher Vertrag abgeschlossen worden sei. Und das erschwert die Angelegenheit. Konsumentinnen und Konsumenten, die in diese Falle tappen, müssen sich dessen bewusst sein, dass man gegen eine unberechtigte Forderung eigentlich nichts unternehmen kann – außer auf die Klage zu warten und zu hoffen, dass diese abgewiesen wird.

Für ebendiesen Fall einer Klage hat die AK Tirol bereits mehreren Betroffenen passive Rechtsschutzdeckung zugesichert und die Sachverhalte bei der Österreichischen Fernmeldebehörde zur Anzeige gebracht.

In der AK Tirol mehren sich wieder Anfragen von Betroffenen, bei denen die Schweizer Firma nach einem unerwünschten Werbeanruf behauptet, dass damit ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen worden sei.  | Foto: Archiv
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Tipps der AK Konsumentenschutz-Expertinnen und Experten

Wenn Sie einen unerbetenen Werbeanruf erhalten, dann lassen Sie sich am besten erst gar nicht auf ein Gespräch ein.
Falls die Firma dennoch behauptet, Sie hätten mündlich ein Abo abgeschlossen, dann erklären Sie umgehend (binnen 14 Tagen ab Erhalt) schriftlich den Rücktritt vom behaupteten Vertrag (achten Sie bei der eMail-Adresse auf die richtige Schreibweise leserservice@swissmediaservices.ch)
Falls die 14-tägige Rücktrittsfrist übersehen wurde, berufen Sie sich auf die Ihnen zustehende Verlängerung des Rücktrittsrechts, weil weder Vertragsbestätigung, noch Infos zum Widerrufsrecht übermittelt wurden.

Erstatten Sie Anzeige bei der Fernmeldebehörde wegen unerbetener Werbeanrufe.
Die AK Konsumentenschutz-Expert:innen beraten und helfen kostenlos unter Tel. 0800/22 55 22 – 1818.


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