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Auf's Recht geschaut
Ist eine Kündigung im Krankenstand erlaubt?

Kündigung während eines längeren Krankenstandes: Ist das überhaupt rechtens?  RA Felix Hell erklärt,  unter welchen Umständen eine Kündigung im Krankenstand gerichtlich anfechtbar ist und wieso Sie in so einem Fall schnellstmöglich handeln sollten.

TIROL. Grundsätzlich ist eine Kündigung im Krankenstand zulässig, allerdings ist diese unter gewissen Umständen gerichtlich anfechtbar. Ob die Anfechtung allerdings Erfolg hat, hängt schlussendlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei kommt es insbesondere auf folgende Punkte an:

  • Um welche Art von Dienstverhältnis handelt es sich?
  • Wie lange dauerte das Dienstverhältnis?
  • Wurden die vertraglichen, kollektivvertraglichen und gesetzlichen Fristen und Termine eingehalten?
  • Gibt es einen Betriebsrat? Und wenn ja, wurde dieser verständigt?
  • Erolgte die Kündigung wegen eines verpönten Motivs?
  • Ist die Kündigung gar sozialwidrig? Wurden wesentliche Interessen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers beeinträchtigt?
  • Gibt es besondere Gründe, wie etwa einen besonders langen Krankenstand?

Umgehend handeln

Die Klärung dieser Punkte und die in weiterer Folge erfolgreiche Anfechtung ist ohne rechtlichen Beistand schwierig bis unmöglich. Deshalb sollten Sie in einem solchen Fall schnellstmöglich handeln und eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt kontaktieren. Grund dafür sind die äußerst kurzen Fristen, die bei einer solchen Anfechtung zu beachten sind.

Bei einer Kündigung im Krankenstand rät RA Felix Hell dazu, schnellstmöglich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da eine Anfechtung ohne rechtlichen Beistand schwierig bis unmöglich ist. Zudem sind die Fristen in einem solchen Fall äußerst kurz. | Foto: MeinBezirk Tirol
  • Bei einer Kündigung im Krankenstand rät RA Felix Hell dazu, schnellstmöglich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da eine Anfechtung ohne rechtlichen Beistand schwierig bis unmöglich ist. Zudem sind die Fristen in einem solchen Fall äußerst kurz.
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  • hochgeladen von Thomas Geineder

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Bei einer Kündigung im Krankenstand rät RA Felix Hell dazu, schnellstmöglich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da eine Anfechtung ohne rechtlichen Beistand schwierig bis unmöglich ist. Zudem sind die Fristen in einem solchen Fall äußerst kurz. | Foto: MeinBezirk Tirol
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