Soziales
Mehr Geld für Familien – Anhebung der Fördersätze

Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben, werden vom Land Tirol mit dem Mehrlingsgeburtenzuschuss unterstützt. | Foto: Pixabay/bensoneye (Symbolbild)
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  • Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben, werden vom Land Tirol mit dem Mehrlingsgeburtenzuschuss unterstützt.
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Mit dem 1. Jänner 2023 wird es für Familien mehr Geld geben. Das soll die Familien bei den aktuellen Teuerungen, für die noch kein Ende in Sicht ist, entlasten. Unter anderem werden das Kindergeld Plus und der Mehrlingsgeburtenzuschuss erhöht. 

TIROL. Die Kosten steigen. Sei es Miete, Strom- und Energiekosten oder der Einkauf, es wird alles teurer. Dies trifft vor allem einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende. Jetzt sollen diese besonders unterstützt werden. Mit der Anhebung der Einkommensgrenzen und Fördersätze beim Kindergeld Plus sowie der Fördersätze beim Mehrlingsgeburtenzuschuss will die Landesregierung den Teuerungen entgegenwirken.

Foto: Pixabay/moerschy (Symbolbild)

Fördersätze werden erhöht

Die Förderhöhe des Kindergeld Plus richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Abhängig von den Einkommensgrenzen, die ab 2023 um jeweils 300 Euro erhöht werden, beträgt das Kindergeld Plus ab 1. Jänner 2023 zwischen 330 und 550 Euro – aktuell sind es zwischen 300 und 500 Euro. Die Förderung wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr das zweite oder dritte Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden.

Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben, werden vom Land Tirol mit dem Mehrlingsgeburtenzuschuss unterstützt. Ab 1. Jänner 2023 erhöht sich diese Unterstützung bei der Geburt von Zwillingen von 600 auf 660 Euro und bei der Geburt von Drillingen von 900 auf 990 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um 330 Euro – aktuell sind es 300 Euro. Der Mehrlingsgeburtenzuschuss wird einkommensunabhängig gewährt.

Infos zum Kindergeld Plus und Mehrlingsgeburtenzuschuss

Die neuen Richtlinien treten am 1. Jänner 2023 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2027.

  • Kindergeld Plus – Netto-Einkommensgrenzen: Zwei-Personen-Haushalt: 1.900 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.200 Euro (Einkommensgrenze II); Drei-Personen-Haushalt: 2.400 Euro (Einkommensgrenze I) bis 2.700 Euro (Einkommensgrenze II); Vier-Personen-Haushalt: 2.800 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.100 Euro (Einkommensgrenze II); Fünf-Personen-Haushalt: 3.200 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.500 Euro (Einkommensgrenze II); Sechs-Personen-Haushalt: 3.600 Euro (Einkommensgrenze I) bis 3.900 Euro (Einkommensgrenze II); jede weitere Person: 400 Euro;
  • Es muss ein Antrag gestellt werden!
  • Kindergeld Plus: Förderanträge sind vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres einzubringen.
  • Mehrlingsgeburtenzuschuss: Förderanträge sind innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder einzubringen.
  • Anträge sind mittels Online-Formular unter Kindergeld Plus bzw. Mehrlingsgeburtenzuschuss einzureichen.
  • Erforderliche Unterlagen ergänzend zum Antrag: Kindergeld Plus: Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde; Mehrlingsgeburtenzuschuss: Kopien der Geburtsurkunden der Mehrlinge, für die die Förderung beantragt wird, sowie aktuelle Meldebestätigungen der Mehrlinge und der obsorgeberechtigten Person
  • Die Auszahlung erfolgt bei beiden Förderungen aufgrund der Förderentscheidung im Nachhinein.

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