AK Tirol
Noch bis 15. Dezember Studienbeihilfe beantragen

Die Arbeiterkammer Tirol informiert, dass StudentInnen noch bis zum 15. Dezember 2022 Zeit haben, uns ihre staatliche Studienbeihilfe für das laufende Wintersemester 2022/23 zu beantragen.  | Foto: Pixabay/PhotoMIX-Company (Symbolbild)
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  • Die Arbeiterkammer Tirol informiert, dass StudentInnen noch bis zum 15. Dezember 2022 Zeit haben, uns ihre staatliche Studienbeihilfe für das laufende Wintersemester 2022/23 zu beantragen.
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Noch bis zum 15. Dezember können Studierende die staatliche Studienhilfe für das laufende Wintersemester 2022/23 beantragen. Nur wer diese beantrag kann eine mögliche Studienhilfe rückwirkend ab September 2022 beziehen.

TIROL. Die Arbeiterkammer Tirol informiert, dass StudentInnen noch bis zum 15. Dezember 2022 Zeit haben, uns ihre staatliche Studienbeihilfe für das laufende Wintersemester 2022/23 zu beantragen. Nur dann kann eine mögliche Studienbeihilfe rückwirkend ab September 2022 bezogen werden. Später eingereichte Anträge werden nur noch ab dem Monat der Antragstellung berücksichtigt. 

Wer bekommt Studienhilfe?

Die Höhe der staatlichen Studienbeihilfe orientiert sich neben den im Studienförderungsgesetz erwähnten Voraussetzungen an der finanziellen Situation von Eltern oder Ehepartner:in bzw. eingetragene:r PartnerIn sowie der Eigenleistung des Studierenden selbst.
Bei Eltern oder EhepartnerIn bzw. eingetragene:r PartnerIn wird eine zumutbare Unterhaltsleistung nach festgelegten Prozentsätzen auf Basis der Bemessungsgrundlage (Einkommen laut Studienförderungsgesetz minus Frei- und Absetzbeträge) ermittelt. Ein Anspruch auf Studienbeihilfe ergibt sich, wenn die zumutbare Unterhaltsleistung weniger als die modular berechnete Studienbeihilfe ausmacht und in der Berechnung mehr als 5 Euro pro Monat errechnet wird.

Vor lauter lernen sollte nicht vergessen werden, die Studienhilfe zu beantragen, warnt die AK Tirol. | Foto: Pixabay/congerdesign (Symbolbild)

Hat der Studierende sich mindestens vier Jahre lang selbst erhalten, wobei hier ein jährlicher Mindestbetrag pro Kalenderjahr vorliegen muss, so bleibt das Einkommen der Eltern unberücksichtigt. Die zumutbare Unterhaltsleistung durch EhegattIn bzw. eingetragene:r PartnerIn und die zumutbare Eigenleistung sind weiterhin zu beachten.

Was gilt neues ab 2022/2023

Im September 2022 wurden wesentliche Verbesserungen bei der Studienbeihilfe umgesetzt, für die sich die AK Tirol in den letzten Jahren stark gemacht hat.
Positiv zu bewerten sind die Anhebung der Beihilfenhöhe und die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze um drei Jahre. Ebenso wurde mit dem letzten Teuerungsentlastungspaket auch die langjährige AK Forderung der jährlichen Valorisierung der Studienbeihilfe mit 2023 beschlossen. Die Erhöhung der einzelnen Beträge wird automatisch ab 1.9.2023 erstmals vollzogen.

Doch die Arbeiterkammer sieht nach wie vor Verbesserungsbedarf. Zum Beispiel müssten die Absetz- und Freibeträge dringend erhöht werden. Je niedriger die Bemessungsgrundlage, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer monatlichen Studienförderung.
Weiters ist die Berechnung der Studienbeihilfe immer noch viel zu komplex und für Antragstellerinnen und Antragsteller kaum nachvollziehbar.

Der AK Stipendienrechner 

In der Beratung durch die AK ExpertInnen ergeben sich aufgrund der Komplexität viele Fragestellungen, unter anderem wie hoch darf das Einkommen der Eltern für den Anspruch auf eine Studienbeihilfe sein? Mit welcher monatlichen Höhe kann ich rechnen?
Hier kann der AK Stipendienrechner abhelfen. Je genauer die Daten in den Rechner eingegeben werden, desto genauer wird die Orientierungshilfe. Diese Berechnungen haben informativen Charakter, eine rechtlich verbindliche Auskunft über den Anspruch und die Höhe der Studienbeihilfe ist nur mittels Antragstellung bei der zuständigen Stipendienstelle feststellbar und dringend zu empfehlen.

Die AK Tirol rät allen berufstätigen Studierenden, sich vorab bei der Stipendienstelle oder der AK Bildungsabteilung zu informieren, denn in der Praxis kommen Rückforderungen nicht selten vor.

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