Hitzewelle
Rechtsanspruch auf Hitzefrei am Bau?
TIROL. Die Hitzefrei-Regelung für Baustellenarbeiter griff bereits im Jahr 2019, nicht alle Firmen nutzen die Regelung. Aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Arbeiter fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Tirol einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.
Hitzefrei ab 32,5 Grad
Bereits seit 2019 greift am Bau, ab Temperaturen von 32,5 Grad, die Hitzeregelung. Die ArbeiterInnen können Hitzefrei bekommen, wenn die Firma die Regelung nutzt. Vor zwei Jahren nahm nur jede zweite Firma diese Möglichkeit in Anspruch und 39.122 Bauarbeiter bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) Hitzefrei. 3.025 Bauarbeiter aus 440 Betrieben waren es in Tirol. Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die GBH Tirol aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.
Wie Christian Hauser, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Tirol erläutert, birgt das Arbeiten bei großer Hitze auch große Gefahren:
„Die Konzentrationsfähigkeit lässt nach, dadurch passieren mehr Arbeitsunfälle.“
Zudem gäbe es eine größere UV-Belastung für die Bauarbeiter, besonders auf Höhenbaustellen, wie es in Tirol viele gibt.
Appell an die Firmen
Beim GBH Tirol appelliert man deswegen an alle Arbeitgeber, das Arbeiten unter Hitze und UV-Belastung für die Beschäftigten erträglich zu machen. Dazu gehörten zum Beispiel ausreichend Trinkpausen und die Arbeitsorganisation müsse so gestaltet werden, dass nicht in praller Sonne gearbeitet werden muss. Wenn die 32,5 Grad Celsius an Hitze überschritten werden, sind die Arbeitgeber und Auftraggeber gefordert, die Arbeiten auf Baustellen einzustellen.
Für die nächsten Tage appelliert die GBH, Hitzefrei auf Baustellen zu gewähren.
Zur Hitzefrei-Regelung
Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag Hitzefrei).
Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, somit hat kein Bauarbeiter das Recht auf Hitzefrei.
Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
Auf der Website der BUAK können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
So war die Hitzewelle in 2019:
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