ÖGB Tirol
Sonderurlaub für freiwillige HelferInnen gefordert
Das vergangene Hochwasser und die Unwetter der letzten Monate hätten einmal mehr gezeigt, wie sehr man auf die freiwilligen HelferInnen angewiesen ist. Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth fordert daher einen Rechtsanspruch auf Sonderurlaub für jene Arbeitnehmer:innen, die sich ehrenamtlich an Einsätzen beteiligen.
TIROL. Es könne nicht sein, dass sich manche freiwillige HelferInnen extra Urlaub nehmen müssen, um helfen zu können, so ÖGB-Wohlgemuth. Dabei wäre man auf jene sehr angewiesen.
„Ob Hochwasser, Murenabgänge oder Stürme – die letzten Tage belegen einmal mehr die Bedeutung von ehrenamtlichen Helfer:innen!“,
so der Gewerkschafter.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Zwar haben die freiwilligen HelferInnen seit 2019 einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit im Einsatz sind, allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Theoretisch kann dieser die Freistellung auch verwehren. Unternehmen bekommen einen Bonus von 200 Euro, wenn sie Arbeitnehmer:innen für Hilfseinsätze freispielen. Das Geld kommt aus dem Katastrophenfonds.
„Die freiwilligen Helfer:innen riskieren ihre Gesundheit und nicht selten ihr Leben, um den Menschen in unserem Land unter oft widrigsten Bedingungen zu helfen. Es kann nicht sein, dass sie dafür zuerst ansuchen oder gar Urlaubstage opfern müssen. Zeigen wir diesen engagierten Menschen, dass wir ihren Einsatz wertschätzen!“,
appelliert Wohlgemuth.
Sonderurlaub für freiwillige Einsatzkräfte
Wohlgemuth fordert daher an Tagen mit Notfall- und Krisensituationen den Rechtsanspruch auf bezahlten Sonderurlaub für freiwillige Einsatzkräfte. Das wären nur in Tirol bereits 48.000 Personen, die in Blaulichtorganisationen aktiv sind.
Mehr zum Hochwasser auf MeinBezirk.at:
Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.