AK Tirol
Ungeimpft aber Abo beim Fitnessstudio? Was tun?

Ab sofort gilt in ganz Österreich 2G. Doch was ist, wenn man ungeimpft ist aber ein Abo bei einem Fitnessstudio oder ähnlichem hat? | Foto: Pixabay/geralt (Symbolbild)
  • Ab sofort gilt in ganz Österreich 2G. Doch was ist, wenn man ungeimpft ist aber ein Abo bei einem Fitnessstudio oder ähnlichem hat?
  • Foto: Pixabay/geralt (Symbolbild)
  • hochgeladen von Lucia Königer

TIROL. Seit dem 8. November gelten die neuen 2G-Regeln und führen zu zahlreichen juristischen Fragestellungen sowohl bei Konsumenten als auch bei Unternehmen. Die Telefone der AK ExpertInnen laufen heiß.

Was ist mit den Abo-Verträgen von Ungeimpften?

Mit den neuen 2G-Regelungen bundesweit, können viele ungeimpfte Personen manche Lebensbereiche nicht mehr nutzen. Zum Beispiel auch Aktivitäten mit (laufenden) Abo-Verträgen (z.B. diverse Kurse, Sauna oder Fitnessstudio). Daher stellt sich die Frage, ob für diesen Personenkreis in dieser Situation dennoch eine (weitere) Zahlungsverpflichtung besteht oder aber für den Zeitraum der Geltung der 2G-Regel keine (weiteren) Zahlungen geleistet werden müssen.

AK hält fest: Juristisches Neuland

Grundsätzlich hält die Arbeiterkammer fest, dass es sich in diesem Fall um juristisches Neuland handelt. Zahlreiche juristische Fragen sind noch offen, auch gab es bisher noch keine (höchst-)gerichtlichen Entscheidungen dazu. 
Daher kann es derzeit keine allgemein gültige Antwort auf die unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen geben. Erst künftige gerichtliche Entscheidungen können/werden hier entsprechende Klarheit bringen. Abhängig ist die Beurteilung auch vom jeweiligen Einzelfall, dabei werden auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie die individuellen vertraglichen Vereinbarungen eine Rolle spielen.

Tipps der Arbeiterkammer

Konsumenten, die ihren Abo-Vertrag aufgrund der aktuellen 2G-Regelung nicht (mehr) nutzen können, weil das Unternehmen ungeimpfte Kunden nicht in die Geschäftsräumlichkeiten einlassen darf, sollten zuallererst das Gespräch mit dem jeweiligen Unternehmen bzw. mögliche gemeinsame Lösungsvarianten suchen.

Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, den Unternehmer zu informieren, dass die Rechtsmeinung vertreten wird, dass aufgrund der aktuellen Situation keine (weitere) Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum der Geltung der 2G-Regel besteht und daher die jeweiligen Beiträge, falls das Unternehmen diese weiterhin verlangt, nur unter Vorbehalt bezahlt werden. Im Falle, dass diese Rechtsmeinung in der Folge auch gerichtlich bestätigt werden sollte, könnten die entsprechenden Beiträge dann zurückverlangt werden.

Keine weiteren Zahlungen mehr leisten?

Grundsätzlich bestünde in diesem Zusammenhang für Betroffene auch die Möglichkeit, bei noch laufenden Verträgen und Unmöglichkeit der Leistungsinanspruchnahme aufgrund der behördlichen Vorgaben ab sofort keine weitere Zahlung mehr zu leisten. Dies birgt jedoch das Risiko, dass derzeit noch unklar ist, wie die Gerichte künftig die jeweiligen Sachverhalte beurteilen werden und daher auch mit Nachforderungen der nicht bezahlten Beiträge zu rechnen ist. Unabhängig davon können betroffene Verträge – je nach individuellen Kündigungsvereinbarungen (die weiterhin gelten) – grundsätzlich auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigtwerden, sofern keine anderweitige einvernehmliche Einigung erzielt werden kann.

Aufgrund der derzeit insgesamt noch unklaren Rechtslage wäre eine mögliche gemeinsame Einigung mit dem jeweiligen Unternehmen sicher die rascheste und beste Lösung für alle Beteiligten, etwa, dass der jeweilige Vertrag für den Zeitraum der Geltung der aktuellen 2G-Regelungen ausgesetzt bzw. stillgelegt wird.

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die 2-G-Regel

Mehr News aus Tirol: Nachrichten Tirol

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.