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Urteil bestätigt Klage gegen Tiwag – Rückzahlung wird geprüft

Die Hauptkritikpunkte der Arbeiterkammer betreffende die massive Preiserhöhung und die fehlende Transparenz der Tiwag.  | Foto: Christina Gärtner / Symbolbild
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  • Die Hauptkritikpunkte der Arbeiterkammer betreffende die massive Preiserhöhung und die fehlende Transparenz der Tiwag.
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Der Arbeiterkammer Tirol reicht es nun endgültig in Sachen Tiwag. Viele Versuche die Tiwag AG bei ihrer Informations- und Preispolitik zum Einlenken zu bewegen sind gescheitert. Jetzt müssten die Gerichte entscheiden, so die AK Tirol. 

+++Update+++

Wie am 5. Oktober 2023 bekannt wurde, wurde das Urteil gegen den Verbund im Rechtsstreit um eine Preisänderungsklausel nach dem ÖSPI (Österreichischer Strompreisindex) bestätigt. 

"TIWAG wird das vorliegende Urteil umgehend analysieren und prüfen, ob sich daraus neue rechtliche Rückschlüsse im Hinblick auf die 2022 erfolgte TIWAG-Preisanpassung ergeben. Bei einer Änderung der Rechtseinschätzung wird TIWAG Gespräche mit dem Verein für Konsumenteninformation aufnehmen, um eine schnelle und rechtssichere Lösung für die TIWAG-KundInnen zu finden.",

so die erste Stellungnahme des Energieversorgers.

„TIWAG will nun Flucht nach vorne antreten!"

Schon im Februar hat die AK Tirol aufgezeigt, dass Preisanpassungen aufgrund eines komplexen Strompreisindex rechtlich nicht zulässig sind. Das Oberlandesgericht Wien hat diese Ansicht nun bestätigt. Der Index fokussiert sich auf die Preisentwicklung von internationalen Strompreisbörsen. Zudem unterscheidet er nicht, aus welcher Erzeugungsquelle der Strom stammt. Zangerl zum Verhalten der TIWAG:

„Die TIWAG will nun scheinbar die Flucht nach vorne antreten und eine schnelle und rechtssichere Lösung finden, was überaus zu begrüßen ist. Wenn die Gespräche der TIWAG-Führung dazu allerdings so verlaufen wie die bisherigen Gespräche mit der AK Tirol, werden die Kundinnen und Kunden viel Geduld haben müssen.“

Die Entscheidung des OLG Wien hat jetzt auch Auswirkungen auf die laufende Anklage der AK Tirol gegen die TIWAG betreffend der Preiserhöhung 2022. Laut Zangerl müsse die TIWAG nun ihre Haltung überdenken. Er glaubt daran, dass das Energieversorgungsunternehmen den Ernst der Lage erkannt hat. Eine Reaktion der TIWAG habe es auch schon gegeben. Die plötzliche Strompreissenkung Anfang des Jahres 2024 zeige, dass die TIWAG die rechtliche Dimension nun erkannt hat. Obendrauf kommt noch das Urteil der OLG Wien.

„Kommt es wirklich zu Rückzahlungen, dann hat die TIWAG-Führung ihr Waterloo."

, sagt Zangerl.

***Stand 11.08.***

TIROL. Die Hauptkritikpunkte der Arbeiterkammer betreffen die massive Preiserhöhung und die fehlende Transparenz. Viele Male habe man versucht, die Tiwag zu mehr Transparenz zu bewegen, doch die AG gab nicht nach. 
Konkret geht es in der anstehenden Klage um die Informationsschreiben der TIWAG betreffend der massiven Preiserhöhungen bei Bestandsverträgen. Bei den Informationsschreiben der TIWAG fehlt aus Sicht der AK Tirol zu diesen Verträgen vor allem die erforderliche vollständige Transparenz. Die Klage betrifft somit nur die Altverträge, nicht jedoch die aufgrund des gewährten Bonus deutlich günstigeren Neuverträge.

Gerichte müssen entscheiden

Jetzt müsste juristisch geklärt werden, ob die Informationen der Tiwag ausreichen und die KonsumentInnen überhaupt in der Lage sind, die Preispolitik und die Geschäftsbedingungen der Tiwag zu durchblicken, so AK Tirol-Päsident Zangerl. Auch ob alle gesetzlichen Erfordernisse für eine Preiserhöhung eingehalten wurden, müsse das Gericht prüfen. 
Die AK selbst hegt erhebliche Zweifel diesbezüglich.

"Die Informationen der TIWAG sind nicht nur verwirrend und legen nicht wirklich dar, warum die Preise in dieser Form angepasst werden müssen, sondern erfüllen auch nicht die alle gesetzlichen Vorgaben für eine Preiserhöhung gemäß Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG),"

stellt AK Präsident Zangerl klar. Damit steht, so Zangerl, auch fest: Die von der TIWAG im Informationsschreiben zu den Bestandsverträgen angekündigten massiven Preiserhöhungen müssen gerichtlich überprüft werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.

Für die Arbeiterkammer steht fest: Die von der TIWAG im Informationsschreiben zu den Bestandsverträgen angekündigten massiven Preiserhöhungen müssen gerichtlich überprüft werden, um Rechtssicherheit zu erlangen. | Foto: panthermedia/Teamarbeit
  • Für die Arbeiterkammer steht fest: Die von der TIWAG im Informationsschreiben zu den Bestandsverträgen angekündigten massiven Preiserhöhungen müssen gerichtlich überprüft werden, um Rechtssicherheit zu erlangen.
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Zangerl kritisiert in diesem Zusammenhang auch die Informationspolitik und die Haltung der TIWAG-Führung:

„Die TIWAG-Führung schreibt an die Kundinnen und Kunden, dass die TIWAG nicht verpflichtet ist, die Tiroler Bürgerinnen und Bürger und die Kleinunternehmer zu versorgen. Das ist nicht nur ein Imageschaden für die TIWAG sondern gelinde gesagt eine Frechheit den Eigentümern gegenüber: Und das sind die Tirolerinnen und Tiroler.“

Warum ist das Informationsschreiben intransparent?

Das Informationsschreiben über die massiven Preiserhöhungen beim Bestandsvertrag ist aus Sicht der AK Tirol intransparent, gröblich benachteiligend, überraschend und somit rechtswidrig.
In erster Linie geht es um mangelnde Transparenz sowie auch darum, dass die von der Tiwag im Informationsschreiben angeführten Begründungenfür die massive Preiserhöhung nicht ausreichend und in vielen Punkten auch nicht nachvollziehbar sind.

„Es gibt etwa keine Angaben, wieviel Strom aus eigener Erzeugung kommt, in welchem Umfang Strom für die Haushaltskunden zugekauft wird und welche konkreten Faktoren Einfluss auf die aktuelle Preisgestaltung haben“,

erklärt Zangerl.
Die KundInnen könnten gar nicht wissen, aus welchen Gründen sich der Strompreis ändert. Man wäre völlig der Willkür der Tiwag-Führung ausgeliefert. Diese könne Preisänderungen vornehmen, wie es ihr gerade beliebt. 

"Und nicht nur das: Gleichzeitig erklärt man den Tirolerinnen und Tirolern, dass man sie und die Tiroler Kleinunternehmer gar nicht mit Energie versorgen müsse, das ist inakzeptabel“,

ärgert sich Zangerl.

Den Informationsschreiben würde es auch an verständlicher Information über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit der Entgeltänderungen mangeln. Aus dem Schreiben würde nur hervor gehen, dass sich die „kalkulatorischen Beschaffungskosten“ der TIWAG verdreifacht hätten, was damit aber gemeint ist, erschließt sich den KonsumentInnen nicht.

"Die TIWAG glaubt, sie kann hier in einem scheinbar rechtsfreien Raum einfach einen Preis festsetzen oder die Eigenerzeugungsquote ohne Weiteres einseitig verändern. Das gereicht alles zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten und das ist nicht zu akzeptieren“,

kritisiert Zangerl das Vorgehen der TIWAG-Führung.

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