Landesgericht St. Pölten
15-Jähriger wegen schweren Raubes verurteilt

15-Jährigen aus dem Bezirk Tulln muss bis zur neuerlichen Verhandlung wegen weiterer Delikte in Untersuchungshaft bleiben. | Foto: Probst
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Als „Zwischenurteil“ bezeichnete der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger den Schuldspruch gegen einen 15-Jährigen aus dem Bezirk Tulln, der bis zu einer neuerlichen Verhandlung wegen weiterer Delikte in Untersuchungshaft bleiben muss.

BEZIRK TULLN (ip). Diesmal fasste der Jugendliche 18 Monate Freiheitsstrafe aus, vorerst bedingt und mit der Auflage, sich neben Bewährungshilfe auch um ein Antiaggressionstraining zu kümmern (nicht rechtskräftig). Vor Gericht landete der Bursche aufgrund von Einbruchsdiebstählen, bei denen er gemeinsam mit anderen Jugendlichen in diverse Lokale und einen Supermarkt eindrang und Bargeld, Zigaretten und Getränke stahl, wobei es teilweise beim Versuch geblieben war. Darüber hinaus warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwei jungen Männern gedroht zu haben, sie zusammenzuschlagen.

Wollte Uhr anprobieren

Das zentrale Thema im Prozess war aber ein Vorfall, der sich am 17. Juli dieses Jahres in Tulln ereignet hatte, bei dem der Beschuldigte gemeinsam mit einem mitangeklagten Schüler dessen vormals besten Freund traf. In der Hosentasche des 15-Jährigen befand sich ein schwarzes Klappmesser, das er sich zuvor von seinem Begleiter „ausgeborgt“ hatte. Dieser meinte auf die Frage des Richters, warum er immer ein Messer bei sich habe:

„Ich fühlte mich damit sicherer!“

Von der Aktion des 15-Jährigen habe er aber nichts gewusst.
Die beiden Angeklagten begleiteten zunächst den 17-Jährigen, wobei der Hauptangeklagte ihm „komische Fragen“ stellte, wie etwa, ob er Angst vor einem Messerstich habe. Danach zeigte der 15-Jährige großes Interesse an der Uhr des Opfers. Er wollte sie anprobieren, was der 17-Jährige mit einem klaren Nein zurückwies.

Mit Messer "herumgefuchtelt"

„Dann hat er ein Messer gezückt“, schilderte der Bedrohte. Er habe vor ihm damit herumgefuchtelt und mit der Klinge über seinen Arm gestrichen. Auf Anraten des früher besten Freundes gab er dem 15-Jährigen die Uhr.
Der Schöffensenat bot dem Messerbesitzer eine Diversion in Form von 80 Stunden gemeinnütziger Leistungen. Er sei zwar nicht am Raub beteiligt gewesen, habe aber auch keine Schritte unternommen, die Tat zu verhindern, obwohl er mit beiden Burschen befreundet war, begründete Grünberger.

Geld angeeignet

Nach dem Raub kam der 15-Jährige in Untersuchungshaft, wurde ein Monat später jedoch auf freien Fuß gesetzt. Am 11. Oktober nahm man ihn abermals fest, da er sich unter anderem Geld von weiteren Opfern durch Drohungen angeeignet haben soll.
Verteidigerin Daniela Anzböck wies vor allem auf das umfassend reuige Geständnis des ehemaligen Heimkindes hin. Seinen „gelangweilten Eindruck“, den er nicht nur vor Gericht hinterließ, dürfe man nur als Maske sehen, so Anzböck in ihrem Plädoyer.

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