Gerichtsprozess
"Bin Kampfsportler": Tullner bedrohte Nachbarn bei Grillerei

Er hätte nur vor seinen Fertigkeiten als Kampfsportler warnen wollen, meinte der Angeklagte. | Foto: blasbike/PantherMedia (Symbolfoto)
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  • Er hätte nur vor seinen Fertigkeiten als Kampfsportler warnen wollen, meinte der Angeklagte.
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Ein Nachbarschaftsstreit eskalierte bis in den Gerichtssaal: Mit Schlägen soll ein 25-Jähriger mehreren Männern gedroht haben. Sie hatten sich zuvor über Lärm beschwert.

TULLN. Zwei Häuser, zwei Gärten, zwei Grillereien - und ein Streit, wegen dem sich ein 25-Jähriger nun vor Gericht verantworten musste. Der Nachbar des Angeklagten beschwerte sich über dessen laute Musik. Laut dem Zeugen hätte er gebeten, leiser zu werden. Laut dem Angeklagten hätte sein Nachbar ihn über den Zaun beschimpft.

Er hätte den Streit daraufhin auf der Straße schlichten wollen, so der Tullner. Also trafen die Männer samt deren jeweiliger Gäste vor den Häusern aufeinander.

Beide Nachbarn grillten und gerieten in Streit. | Foto: Andrik Langfield/Unsplash
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Wortgefecht auf der Straße

Bei einer sachlichen Aussprache blieb es allerdings nicht. Der Angeklagte teilte seinen Kontrahenten mit, er sei ein Kampfsportler und warnte sie vor den möglichen Folgen einer körperlichen Auseinandersetzung. Dass die Männer dies als Drohung auffassten, hätte er nicht beabsichtigt.

Laut den Zeugen hätte er ihnen auch direkter gedroht: "Was ist mit dir, soll ich dir gleich eine in die Gosch'n hauen?", soll er zu einem der Männer gesagt haben. Mehrmals, etwa 15-mal, soll er die Drohung, bzw. ähnliche Äußerungen, wiederholt haben.

Der Tullner drohte seinem Nachbarn mit Schlägen. | Foto: Katharina Schrefl
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Die Partnerinnen der Männer befanden sich zu dem Zeitpunkt im Garten. Der Angeklagte soll außerdem angedroht haben, über den Zaun zu springen und auch ihnen etwas anzutun.

Diese Drohungen hätte er nicht geäußert, so der Angeklagte. Weder, die anderen Männer zu schlagen, noch gegen deren Frauen. Im Zuge der Auseinandersetzung wurde die Polizei gerufen. Die Polizisten stellten bei dem Angeklagten einen Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille fest.

Psychotherapie angeordnet

Eine Geldstrafe muss der Mann zahlen. | Foto: Katharina Schrefl
  • Eine Geldstrafe muss der Mann zahlen.
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Der Richter sprach den bereits zweimal einschlägig vorverurteilten Tullner schuldig. Er muss eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 1.080 Euro zahlen. Außerdem wurde er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt.

Weiters ordnete der Richter für die dreijährige Probezeit Bewehrungshilfe, ein Anti-Gewalt-Training und Psychotherapie an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Er hätte nur vor seinen Fertigkeiten als Kampfsportler warnen wollen, meinte der Angeklagte. | Foto: blasbike/PantherMedia (Symbolfoto)
Der Tullner drohte seinem Nachbarn mit Schlägen. | Foto: Katharina Schrefl
Eine Geldstrafe muss der Mann zahlen. | Foto: Katharina Schrefl
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