Windpark Stubalm
"Alliance for Nature" prüft Antrag auf Wiederaufnahme

Der Windpark Stubalm steht nach dem UVP-Skandal im Land wieder einmal im Fokus. | Foto: Penz
  • Der Windpark Stubalm steht nach dem UVP-Skandal im Land wieder einmal im Fokus.
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Durch das Auffliegen eines Skandals bei UVP-Verfahren des Landes Steiermark könnte beim Windpark Stubalm das Verfahren zurück an den Start wandern.

MARIA LANKOWITZ. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Personen, welche beschuldigt werden, bei Umweltverträglichkeitsprüfungen des Landes Steiermark, nicht "sauber" gearbeitet zu haben. So sollen Teile der Anträge nicht von Beamten des Landes, sondern von Anwälten der Projektbetreiber selbst verfasst worden sein. 

Windpark im Fokus

Damit rückt auch der Windpark Stubalm wieder in den Fokus, der im Frühjahr 2018 vom Land Steiermark genehmigt wurde und vom Bundesverwaltungsgericht vor rund einem Monat mit Auflagen abgesegnet wurde. Unternehmer Franz Penz und die Energie Steiermark wollen die 18 genehmigten Windräder auf der Stubalm errichten, doch jetzt gibt es erneut Gegenwind. Nicht nur vom Arbeitsforum zum Schutz der weststeirischen Almen, sondern auch von den Bürgermeistern von Maria Lankowitz, Kurt Riemer, und Köflach, Helmut Linhart. Und von Christian Schuhböck von der Organisation "Alliance for Nature". "Wir haben das System in der Revision schon sehr in Frage gestellt, vor allem bezüglich der Bestellung der Sachverständigen", so Schuhböck. Er prüft einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.

Vollumfängliche Aufklärung

Umweltlandesrätin Ursula Lackner, in deren Zuständigkeit die UVP-Verfahren fallen, meinte zur Causa:  „Was bis jetzt vorliegt, sind Verdächtigungen, zu denen die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen ganz am Anfang steht. In meiner politischen Verantwortung stelle ich sicher, dass das Land Steiermark die Aufklärung vollumfänglich und vorbehaltlos unterstützt. Jetzt geht es darum, ein klares Bild davon zu bekommen, ob sich die Verdächtigungen erhärten, was passiert ist und was nicht. Erst wenn darüber Klarheit herrscht, können die notwendigen Schlussfolgerungen gezogen werden. Das betrifft auch das Projekt Windpark Stubalm. Ich betone aber auch, dass so gut wie jedes UVP-Verfahren in der Steiermark in zweiter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht geprüft und bestätigt worden ist.
Und wie Unternehmer Franz Penz ausführt, war der Bundesverwaltungsgerichtshof nicht so streng wie das Land Steiermark, das nur 17 Windräder genehmigte, die Letztinstanz bewilligte 18 der geplanten 20 Windräder.

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