Ein Sieg für die Gemeinden

Die Gemeinden müssen an die GKB keine Rechnungen zahlen, jetzt ist der Bund gefordert. | Foto: Cescutti
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Der monatelang schwelende Streit um die Kosten für die Errichtung und Wartung von den GKB-Eisenbahnkreuzungen nahm jetzt eine überraschende Wende. Bekanntlich hatte die GKB auf Grund der geänderten Eisenbahnkreuzungs-Verordnung allen Gemeinden entlang der Strecken von Graz nach Köflach und Graz nach Wies-Eibiswald eine rückwirkende Rechnung auf drei Jahre, teilweise im sechsstelligen Bereich, gestellt. Bis auf zwei Gemeinden im Bezirk Deutschlandsberg weigerten sich die Bürgermeister zu zahlen, daraufhin wurden die Gemeinden geklagt.
Die Stadt Voitsberg war die erste, die sich diesem Musterprozess stellte, wobei der zuständige Richter den Fall an den Verfassungsgerichtshof weiterspielte. Am Mittwoch kam bereits das Urteil: Laut dem dem Präsident des Verfassungsgerichtshof, GBerhart Holzinger, muss der Bund für die Kosten der Sanierung von Eisenbahnkreuzungen aufkommen. Der VfGH kam zu der Erkenntnis, dass der Bund bei der Verordnung zur Sanierung von Eisenbahnkreuzungen die Kosten den Gemeinden auferlegt hätte, ohne diese vorher zu konsultieren.
Zum ersten Mal in der Geschichte des österreichischen Gemeindebunds reichte er im Herbst 2013 beim Verfassungsgerichtshof einen Feststellungsantrag ein, weil der Bund die Aufforderung des Gemeindebuns über die Einleitung des Konsultationsmechanismus bezüglich der fehlenden bzw. unvollständigen Kostenschätzung bei der stärkeren Sicherung der Eisenbahnkreuzungen ignoriert hat. "Es wäre erfreulich gewesen, hätte die Infrastrukturministerin früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es hier um Kosten, die einige Gemeinden in den Ruin getrieben hätten", so der österreichische Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.
Auch der steirische Gemeindebund-Boss, LAbg. Erwin DIrnberger, ist als Bürgermeister von St. Johann von der Regelung betroffen. "Ich bin sehr froh und positiv überrascht, dass der VfGH so schnell ein Urteil fällte. Damit habe ich nicht wirklich gerechnet." Die Festellung des Gerichtshof macht übrigens die Eisenbahnkreuzungsverordnung nicht gesetzteswidrig. Die Entscheidung führt jedoch dazu, dass nun in diesem Fall der Bund jene Kosten zu tragen hat, die durch die Verordnung entstanden sind. Der Gemeindebeund hofft, dass der Bund möglichst schnell Verhandlungen aufnimmt und dass er die Kosten trägt. "Sollte das nicht der Fall sein, müsste jede einzelne Gemeinde eine Klage gegen den Bund anstrengen", so Dirnberger.
Der Voitsberger Bgm. Ernst Meixner sieht sich als Vorreiter. "Von Voitsberg ist das alles erst ausgegangen, wir haben uns dem Musterprozess gestellt, alle weitere wurden durch den Spruch des Richters hinfällig. Mein Stadtamtsdirektor Gernot Thürschweller hat ihr sehr viel Vorarbeit geleistet. Ich bin froh, dass der Verfassungsgerichtshof in unserem Sinne entschieden hat." Vor allem Söding atment auf, schließlich hat die Gemeinde ein halbes Dutzend Kreuzungen auf ihrem Gemeindegebiet.

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