Lösung für die Totenbeschau

Gemeindebund-Präsident Erwin Dirnberger und LR Christopher Drexler zeigen sich über die Einigung erfreut. | Foto: Steir. Gemeindebund
  • Gemeindebund-Präsident Erwin Dirnberger und LR Christopher Drexler zeigen sich über die Einigung erfreut.
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Nach der Abschaffung des sogenannten Distriktärztesystems in der Steiermark durch eien Beschluss des Landtags vor zwölf Jahren übten die beim Land Steiermark angestellten und pensionsberechtigten Distriktärzte ihre Tätigkeit weiterhin aus, aber es wurden keine neuen Anstellungsverhältnisse mehr zugelassen. In den letzten Jahren kam es aber insbesondere bei den Totenbeschauen zu Verzögerungen, da die Zahl von 277 Distriktärzten in 268 Sanitätsdistrikten im Jahr 2003 durch Pensionierungen um mehr als die Hälfte auf 136 geschrumpft ist. In vielen Gemeinden konnten die niedergelassenen Ärzte nicht bewegt werden, die Leistungen des Gemeindesanitätsdienstes ohne Anstellungsverhältnis zum Land Steiermark zu erbringen, obwohl sie dafür bezahlt worden wären.
Nach jahrelangen schwierigen Gesprächen und Verhandlungen über die Lösung der Problematik zwischen Gemeindebund und Ärztekammer konnte man sich endlich auf eine Vorgangsweise einigen. "Maßgeblich daran beteiligt war Landesrat Christopher Drexler, der die Bemühungen von Kristina Edlinger-Ploder fortgeführt und zu einem Abschluss gebracht hat", lobt Gemeindebund-Präsident Erwin Dirnberger.
Wie sieht die Lösung aus? Ärzte, die Bereitschaftsdienst haben, werden die Totenbeschauen durchführen, sie schließen dafür Verträge mit den Gemeinden ab. Darüber gibt es eine Vereinbarung zwischen Gemeindebund und Ärztekammer, zu der auch ein neu ausgearbeitetes Vertragswerk gehört. Den Verträgen liegt die Gemeindearzt-Entgelt-Verordnung zugrunde, in der die Kosten geregelt sind. Die Bereitschaftsdiensthonorare für diese Ärzte werden erhöht, die Finanzierung erfolgt über den steirischen Gesundheitsfonds. Ebenso werden die Pauschalen für Totenbeschauen auf Kosten der Gemeinden und Unterbringungsgesetz-Untersuchungen auf Kosten des Landes erhöht. Weiters übernehmen die Gemeinden die Kosten der Vertretung von Distriktärzten an Wochenende und Feiertagen sowie bei Urlaub, Krankheit und Verhindung bei Fortbildungen und den freiwilligen Bereitschaftsdienst bei Nacht.
Auch das System nach dem Unterbringungsgesetz wird auf neue Beine gestellt. Diese, bis dato vorwiegend von Distrikts- und Gemeindeärzten durchgeführten Untersuchungen von Menschen, über deren Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus entschieden werden muss, sollen künftig von Amtsärzten und niedergelassenen Ärzten in einem eigenen Bereitschaftsdienst übernommen werden.

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