Antrag im Bundesrat
Entschließungsantrag für restliche GKB-Mitarbeiter

Die Verunsicherung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GKB-Absatzgesellschaft ist groß. | Foto: GKB
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Am Mittwoch wurde im Bundesrat von Elisabeth Grossmann und dem steirischen ÖGB-Vorsitzenden Horst Schachner ein Entschließungsantrag eingebracht, rechtliche Arbeitsplatzgarantieren für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen, die in der Absatzgesellschaft der Graz Köflacher Bahnen (GKB) verbleiben.

GRAZ. Die Vorgänge rund um die GKB - der Teilbetrieb Infrastruktur wird laut Bundesgesetz in die ÖBB-Infrastruktur AG eingegliedert - ließen die steirischen Bundesräte Elisabeth Grossmann und Horst Schachner am Mittwoch aktiv werden. Daher wurde im Bundesrat am Mittwoch von den beiden ein Entschließungsantrag bezüglich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingebracht, die in der Graz-Köflacher Bahn und Busbetrieb GmbH (Absatzgesellschaft) verbleiben. 

Gewährleistung von Rechte und Pflichten

Denn mit der Übertragung des Teilbetriebs Infrastruktur der GKB tritt für die bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Teilbetriebs die ÖBB-Infrastruktur AG als Arbeitgeberin in die bestehenden Arbeitsverhältnisse unter Gewährleistung aller Rechte und Pflichten ein. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde im GKB-Infrastruktur-Übertragungsgesetz eine besondere Rechtsgrundlage für ihre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen. 

Bundesrätin Elisabeth Grossmann brachte mit ihrem Kollegen Horst Schachner einen Entschließungsantrag ein. | Foto: Parlament
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Hier wird das vereinbarte Ausmaß der Normalarbeitszeit garantiert und festgelegt, dass günstigere Bestimmungen in KV-Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen der ÖBB-Infrastruktur AG nach der Übernahme auch auf die früheren Arbeitsverhältnisse anzuwenden ist. Ebenso ist eine im Zuge des Betriebsübergangs ausgesprochene Kündigung wegen "eines verpönten Motivs" bei Gericht anfechtbar. Dazu kommen ein Versetzungsschutz und eine Garantie der Vereinbarungen in den Einzelarbeitsverträgen. Ebenso werden der Bestand des KV "Dienst- und Besoldungsordnung" und bestehende betriebliche Pensionszusagen garantiert.

Verunsicherung ist groß

Laut Grossmann und Schachner existieren für die in der Absatzgesellschaft der GKB verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine entsprechenden rechtlichen Garantien bezüglich ihres Arbeitsplatzes. "Die Verunsicherung der Belegschaft ist durch die Abspaltung des Teilbetriebs groß", weiß Grossmann.

"Mehr als 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihr Dienstverhältnis zur GKB aufgelöst. Es ist dringend notwendig, auch für die verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Regelungen zur Garantie ihres Arbeitsplatzes zu formulieren."

Der Entschließungsantrag:

Der Bundesrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, binnen kurzer Frist - jedenfalls aber vor Abspaltung des Infrastrukturbereiches von der Graz-Köflacher Bahn- und Busbetrieb GmbH (GKB) – die Rechte der in der Absatzgesellschaft verbleibenden Arbeitnehmer:innen der GKB hinsichtlich Arbeitszeit, Versetzungsschutz und Bestandschutz sicherzustellen."

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