SFL: Erneute Abstimmung über Sanierungsplan notwendig

Das Zittern bei der SFL geht weiter, es kam keine gültige Mehrheit für den Sanierungsplan zustande.
  • Das Zittern bei der SFL geht weiter, es kam keine gültige Mehrheit für den Sanierungsplan zustande.
  • hochgeladen von Harald Almer

Nach der Insolvenz von SFL technologies in Stallhofen wurde, wie der KSV 1870 berichtet,  ein verbesserter Sanierungsplanantrag vorlegt, welcher für die Gläubiger vorsah, dass sie auf ihre Forderungen eine Quote von 20% mit Forderungen aus Lieferungen und Werkleistungen (Lieferantenverbindlichkeiten) sowie die Gläubigerforderungen aus Dienstnehmeransprüchen eine Quote von 30% erhalten. Zahlbar hinsichltlich sämtlicher Gläubiger mit einer Teilquote von 10% als Barquote, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen ab rechtskräftiger Bestätigung. Hinsichtlich der mit einer Gesamtquote von 30% zum Zug kommenden Gläubiger mit einer weiteren Teilquote von 10% bis zum 31. Dezember 2018 und hinslichtlich sämtlicher Gläubiger mit einer letzten Teilquote von 10% am 31. Dezember 2019. Die Bestätigung des Sanierungsplans wird aberkannt, wenn die Barquote nicht bis 30. April 2018 beim Insolvenzverwalter erlegt ist.

Keine Summenmehrheit

Bei der Stimmrechtsprüfung ergab sich, dass die Mehrheiten zur Annahme des Sanierungsplan nicht gegeben waren. DIe Kopfmehrheit wurde mit großer Mehrheit erreicht, die Summenmehrheit aufgrund der Modalitäten des differenzierten Sanierungsplans nicht.
Somit muss erneut über den Sanierungsplan abgestimmt werden, die nächste Tagsatzung findet am 8. Februar 2018 statt.

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