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Immobilien-Sonderthema
Gut oder nur "Schmähdeckel"?

Letzte Woche wurde von der Bundesregierung die Mietpreisdeckelung beschlossen. Die Meinungen dazu sind gespalten. | Foto: Symbolfoto (RMSt)
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  • Letzte Woche wurde von der Bundesregierung die Mietpreisdeckelung beschlossen. Die Meinungen dazu sind gespalten.
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Der Mietpreisdeckel kommt ab 2024, allerdings ist er nicht unumstritten.  Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler präsentierten letzte Woche den Mietpreisdeckel für alle gesetzlich regelbaren Mieten ab 2024.

In einer ersten Reaktion bezeichnet NAbg. Josef Muchitsch, Vorsitzender der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter, den Vorschlag als "Schmähdeckel". Erstens weil er erst ab 2024 gilt, wo die Inflation wieder niedriger sein kann und zweitens gilt er nur für einen Teil der Mietverhältnisse, den Richtwertmieten. "Alle freien Mietverträge sind ausgenommen. Das heißt Mieten von Wohnungen und Geschäftslokalen. So bekämpft man keine Teuerung! Unser Vorschlag war klar. Nachdem in den letzten 18 Monaten die Mieten bis zu 25 Prozent erhöht worden sind, braucht es einen Stopp bei Mieterhöhungen bis 2025!"

Lob von den Grünen

Die Landesobfrau der Grünen, LAbg. Sandra Krautwaschl, kommentiert die Maßnahme wesentlich freundlicher: "Dieses Modell ist ein erster Erfolg, um leistbares Wohnen auch in Zukunft sicherzustellen. Wir haben eine nachhaltige Lösung für stabile Mieten, welche die Mieter vor extremen und sprunghaften Preisanstiegen schützt. Sie erneuert gleichzeitig die Forderung an die Landesregierung, im Raumordnungsgesetz verpflichtend mehr Flächen für leistbaren Wohnbau zur Verfügung zu stellen. Assistiert wird sie von der Grazer Vize-Bgm. Judith Schwentner. "Ein bloßes Aussetzen der Erhöhungen hätte das Problem nicht gelöst, sondern nur aufschiebende Wirkung gehabt."

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Wohnbaulandesrat Hans Seitinger von der ÖVP sieht das Vorhaben der Regierung als Ergänzung zum steirischen Wohnbonus: „Wohnen muss für alle Menschen leistbar sein und der Mietpreisdeckel der Bundesregierung ist eine Ergänzung zum Wohnbonus, den wir in der Steiermark eingeführt haben und der im wesentlichen alle extremen Erhöhungen abfedert.“ Claudia Klimt-Weithaler, Landesobfrau der KPÖ, übt hingegen Kritik: "Der Deckel ist löchrig wie ein Schweizer Käse, weil er die Menschen, die in privaten Mietwohnungen leben, dem Preiswahnsinn weiterhin schutzlos ausliefert."

Zu späte Maßnahmen

Die steirische SPÖ sieht darin Maßnahmen, die zu spät kommen und für viele Steirer sei das nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

"Es ist für mich sehr verwunderlich, dass die Bundesregierung monatelang argumentiert hat, dass ein Mietpreisdeckel nicht möglich ist und nun unter dem Druck der SPÖ doch endlich unseren Vorschlag aufgreift. Aus meiner Sicht kommt diese Maßnahme daher zu spät und ist zu wenig weitgehend, denn anders als in der Steiermark werden damit keine Mieten gesenkt", so LH-Stv. Anton Lang von der SPÖ.

Markus Leinfellner, FPÖ-Landesparteiobmann-Stv., kann dem Mietpreisdeckel einiges abgewinnen: "Offenbar lenkt die schwarz-grüne Bundesregierung nun ein und gibt dem freiheitlichen Druck in Sachen Mietpreisbremse nach." Auch Leinfellner wundert sich, warum das so lange gedauert hat.

Lukas Neuhold über den neuen Mietpreisdeckel:

Lukas Neuhold über den neuen Mietpreisdeckel. | Foto: RMSt/BV
  • Lukas Neuhold über den neuen Mietpreisdeckel.
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Neuhold: "Immobilien sind eine gute Investition."

"Die meisten Eigentums-Wohnungen – nach dem 8. Mai 1945 erbaut – also ein großer Teil der Objekte in Weiz, hat einen freien Mietzins. Deswegen ist dieser Mietpreisdeckel für uns in der Region nicht anwendbar.
Davon betroffen sind Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen und Altbauten vor 1945. Die Mietzinsbremse von 5 Prozent wird lt. WKO-Prognose unterschritten, da diese bei 3,8 Prozent liegt. 2016 und 2021 wurden die Mieterhöhungen ausgesetzt bzw. verschoben. Bei Neubau-Objekten geht die Tendenz zu Preisstabilität, wir beobachten eine ganz leichte Tendenz der Senkung, bei gebrauchten Immobilien ebenfalls.
Mein Rat ist es, den Mietvertrag zu kontrollieren, ob und in welcher Form eine Wertsicherungsklausel vorhanden ist und bei Richtwertmietzinsen ob ein etwaiger Befristungsabschlag berücksichtigt wurde und sofern die Betriebskosten lt. Vertrag nach MRG §21 bis §24 abgerechnet werden, ob das auch so ist."

Kontakte:

DAHEIM IMMOBILIENGRUPPE
Landschastraße 32/2, 8160 Thannhausen
Tel.: 0664/999 016 06
Mail: office@daheim-immo.at
www.daheim-immo.at

Pichler Wohnbau GmbH
Flöcking 2, 8200 Ludersdorf-Wilfersdorf
Tel.: 03112/2632
Mail: office@zukunftswohnen.at
www.zukunftswohnen.at

Traum­stück
Herbert Temmel
Garten­gasse 42, 8200 Gleis­dorf
Tel.: 0664/160 09 61
Mail: herbert@traum­stück.at
www.traum­stück.at

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