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Bauen und Wohnen
Sanieren und Fördern für ein bewegungsfreies Eigenheim

Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer fühlen sich von der unübersichtlichen Förderlandschaft überfordert und scheuen dadurch den bürokratischen Aufwand einer Gebäudesanierung. | Foto: Pixabay
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  • Viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer fühlen sich von der unübersichtlichen Förderlandschaft überfordert und scheuen dadurch den bürokratischen Aufwand einer Gebäudesanierung.
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STEIERMARK. Die Sanierung eines Hauses ist ein aufwändiges Vorhaben. Die meisten Hausbesitzer modernisieren ihre Immobilie im Laufe der Jahre kontinuierlich, sodass Maßnahmen wie Dacherneuerung, Fensteraustausch oder Fassadenanstrich nicht auf einmal anfallen. Anders sieht es aus, wenn ein sanierungsbedürftiges Haus gekauft oder geerbt wurde. Dann geht es darum, in einem Schwung das Haus modernen Standards anzupassen und es nach eigenen Vorstellungen bewohnbar zu machen.

Für die Sanierung nennen Fachleute drei goldene Regeln:


  1. Kein Baubeginn ohne fundierte Planung
  2. Schadensbehebung hat immer Priorität
  3. Sanierungsarbeiten von außen nach innen.
Bei Sanierungen gilt: von aussen nach innen | Foto: Pixabay
  • Bei Sanierungen gilt: von aussen nach innen
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Die richtige Beurteilung

Für Laien ist der tatsächliche Zustand eines baufälligen Hauses unmöglich zu beurteilen. Deshalb sollte man immer einen Bausachverständigen hinzuziehen. Das kostet zwar einige hundert Euro an Honorar, im Endeffekt aber spart eine fundierte Analyse Zeit, Geld und Nerven. Auf Basis des Gutachtens kann eine saubere Planung erfolgen. Daraus ist ersichtlich, welche Sanierungsmaßnahmen erfolgen müssen, welche sollen und welche können. Um den Energieverbrauch eines Hauses zu senken, steht meist seine energetische Sanierungim Mittelpunkt. Dabei geht es nicht vorrangig um Reparaturen und Instandsetzungen am Haus, sondern um Energieeffizienz und eine gleichzeitige Verbesserung des Wohnklimas. Die wichtigsten Maßnahmen sind die Außendämmung von Mauern und Dach, der Einsatz von wärmedämmenden Fenstern, Rollladen und Türen sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, sprich der Ersatz von Öl- und Gasheizungen. Jedes Haus ist anders. Je nach Alter und Zustand der Bausubstanz bestehen zwischen Sanierungsvorhaben erhebliche Unterschiede.

Vieles hängt von der richtigen Dämmung ab | Foto: Jan Jansen - Fotolila
  • Vieles hängt von der richtigen Dämmung ab
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Barrierefrei und (oder) altengerecht bauen und sanieren

Barrierefreies Wohnen hat ab und zu noch den Beigeschmack von „behindertengerecht”. Da denkt man an sterile Funktionsarchitektur und Hilfsmittel im Krankenhaus-Stil. Dabei unterstützt barrierefreies anpassbares Wohnen alle Menschen und das in den  unterschiedlichsten Lebensphasen. Es bedeutet einfach: sich so viel Bewegungsfreiheit in den eigenen vier Wänden zu gönnen, wie es nur möglich ist. Das Land Steiermark fördert die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse.

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Miete und Eigentum

Für Wohnungen und Wohnhäuser wird die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse durch Förderung der Maßnahmen geschützt. Gefördert werden  Eigentümer und Eigentümerinnen einer Wohnung oder eines Gebäudes sowie Mieter und Mieterinnen einer Wohnung.

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Haus- oder Wohnungstür
  • Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen
  • Schaffung von barrierefreien Sanitärbereichen
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Die Förderung besteht  in der Gewährung eines einmaligen Förderungsbeitrages in der Höhe von 30 Prozent der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten  betragen je Wohnung 30.000 Euro, bei nachgewiesener Erwerbsminderung erhöht sich der Betrag auf 50.000 €.

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Besonders im Alter ist barrierefreies Wohnen unumgänglich. Dafür gibt es interessante Fördermöglichkeiten. | Foto: Panthermedia
  • Besonders im Alter ist barrierefreies Wohnen unumgänglich. Dafür gibt es interessante Fördermöglichkeiten.
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Förderungsstelle

Die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen. Der Antrag  soll mit den dafür erforderlichen Unterlagen per Post oder e-mail an das Land Steiermark gesendet werden.
Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und den benötigten Unterlagen erhalten sie auf www.sanieren.steiermark.at. Für eine telefonische Beratung steht die steirische Information unter 0316/877/3713 zur Verfügung.


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