Bauen und Wohnen
Sanieren und Fördern für ein bewegungsfreies Eigenheim
STEIERMARK. Die Sanierung eines Hauses ist ein aufwändiges Vorhaben. Die meisten Hausbesitzer modernisieren ihre Immobilie im Laufe der Jahre kontinuierlich, sodass Maßnahmen wie Dacherneuerung, Fensteraustausch oder Fassadenanstrich nicht auf einmal anfallen. Anders sieht es aus, wenn ein sanierungsbedürftiges Haus gekauft oder geerbt wurde. Dann geht es darum, in einem Schwung das Haus modernen Standards anzupassen und es nach eigenen Vorstellungen bewohnbar zu machen.
Für die Sanierung nennen Fachleute drei goldene Regeln:
- Kein Baubeginn ohne fundierte Planung
- Schadensbehebung hat immer Priorität
- Sanierungsarbeiten von außen nach innen.
Die richtige Beurteilung
Für Laien ist der tatsächliche Zustand eines baufälligen Hauses unmöglich zu beurteilen. Deshalb sollte man immer einen Bausachverständigen hinzuziehen. Das kostet zwar einige hundert Euro an Honorar, im Endeffekt aber spart eine fundierte Analyse Zeit, Geld und Nerven. Auf Basis des Gutachtens kann eine saubere Planung erfolgen. Daraus ist ersichtlich, welche Sanierungsmaßnahmen erfolgen müssen, welche sollen und welche können. Um den Energieverbrauch eines Hauses zu senken, steht meist seine energetische Sanierungim Mittelpunkt. Dabei geht es nicht vorrangig um Reparaturen und Instandsetzungen am Haus, sondern um Energieeffizienz und eine gleichzeitige Verbesserung des Wohnklimas. Die wichtigsten Maßnahmen sind die Außendämmung von Mauern und Dach, der Einsatz von wärmedämmenden Fenstern, Rollladen und Türen sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, sprich der Ersatz von Öl- und Gasheizungen. Jedes Haus ist anders. Je nach Alter und Zustand der Bausubstanz bestehen zwischen Sanierungsvorhaben erhebliche Unterschiede.
Barrierefrei und (oder) altengerecht bauen und sanieren
Barrierefreies Wohnen hat ab und zu noch den Beigeschmack von „behindertengerecht”. Da denkt man an sterile Funktionsarchitektur und Hilfsmittel im Krankenhaus-Stil. Dabei unterstützt barrierefreies anpassbares Wohnen alle Menschen und das in den unterschiedlichsten Lebensphasen. Es bedeutet einfach: sich so viel Bewegungsfreiheit in den eigenen vier Wänden zu gönnen, wie es nur möglich ist. Das Land Steiermark fördert die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse.
Miete und Eigentum
Für Wohnungen und Wohnhäuser wird die Schaffung barrierefreier und altengerechter Wohnverhältnisse durch Förderung der Maßnahmen geschützt. Gefördert werden Eigentümer und Eigentümerinnen einer Wohnung oder eines Gebäudes sowie Mieter und Mieterinnen einer Wohnung.
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Haus- oder Wohnungstür
- Schaffung von barrierefreien Wohn- und Schlafbereichen
- Schaffung von barrierefreien Sanitärbereichen
Die Förderung besteht in der Gewährung eines einmaligen Förderungsbeitrages in der Höhe von 30 Prozent der förderbaren Kosten. Die maximalen förderbaren Kosten betragen je Wohnung 30.000 Euro, bei nachgewiesener Erwerbsminderung erhöht sich der Betrag auf 50.000 €.
Förderungsstelle
Die Förderung ist nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu beantragen. Der Antrag soll mit den dafür erforderlichen Unterlagen per Post oder e-mail an das Land Steiermark gesendet werden.
Weitere Informationen zu den Förderungsvoraussetzungen und den benötigten Unterlagen erhalten sie auf www.sanieren.steiermark.at. Für eine telefonische Beratung steht die steirische Information unter 0316/877/3713 zur Verfügung.
Mehr Infos zu den Partnerunternehmen:
- Bad³
- Neubauer GmbH
- Hermann Rosenberger GmbH
- Fliesenblitz und Pflasterblitz
- J. Hödl, Maler und Bodenleger
- m-quadrat GmbH
- Hilma - Altersgerecht Leben
- Loder Karl Trockenausbau
- KLIMATECH Handels- und Service GmbH
- Lieb Bau Weiz GmbH & Co KG
- Viktor Sajowitz GesmbH
- Kulmer I Partner
- Wohnraum Grossegger
- DieNeuen
- Trieb & Kreimer GmbH & Co KG
- Hackl Holzbau
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