Apothekendienst und Zustellservice
Der Apothekenbereitschaftsdienst wurde im Großraum Gleisdorf verbessert und ein Zustelldienst etabliert.
Der Pensionistenverband Gleisdorf konnte den Apothekenbereitschaftsdienst im Großraum Gleisdorf verbessern und weiters einen Zustelldienst für Notfälle bei nicht mobilen Menschen einführen.
Laut dem Pensionistenverband wurde dieser immer öfter mit dem Wunsch konfrontiert, den Bereitschaftsdienst der beiden Gleisdorfer Apotheken zu verbessern, da jede zweite Woche keine Gleisdorfer Apotheke Bereitschaftsdienst hat.
Schritt für Schritt
Der Verband nahm sich dieser Problematik an und wandte sich an die Bezirkshauptmannschaft Weiz, an die Österreichische Apothekerkammer sowie an die Ärztekammer Steiermark und das mit Erfolg. Die Woche fragte dazu bei der Österreichischen Ärztekammer genauer nach. Laut Apothekerkammer gilt der kostenlose Zustelldienst im Großraum Gleisdorf für nicht mobile Patienten als lokale Vereinbarung der öffentlichen Apotheken Gleisdorf, St. Ruprecht an der Raab, St. Margarethen an der Raab, Sinabelkirchen, Laßnitzhöhe und St. Marein. Weiters betont diese, dass der Zustelldienst nur für Notfälle vorgesehen ist. Man kann aber auch rezeptfreie Medikamente nach Hause kommen lassen. "Wenn eine alleinerziehende Mutter ein fiebersenkendes Medikament für ihr Kind benötigt und das Haus nicht verlassen kann, besteht die Möglichkeit, dieses vom Zustelldienst liefern zu lassen," so die Apothekerkammer. Zusätzlich gibt es noch eine telefonische Beratung von den Mitarbeitern der Apotheke.
Kosten
Laut der steiermärkischen Landesgeschäftsstelle der Apothekerkammer zahlen die Apotheken des Nachtdienst-Turnus Gleisdorf und Umgebung je 100 Euro in einen gemeinsamen Topf ein. Mit diesem Geld werden die anfallenden Kosten des Zustelldienstes bezahlt. Sollte das nicht ausreichen sei auch eine Beteiligung der Kammer aus Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit denkbar.
Vorgangsweise für Patienten
Dieses Angebot kann ab sofort in Anspruch genommen werden, dabei ist folgende Vorgangsweise zu beachten: Der Patient teilt dem Arzt mit, dass das kostenlose Zustellservice erwünscht bzw. notwendig ist. Der Arzt stellt die Notwendigkeit fest und nimmt Kontakt mit der zuständigen Apotheke auf. Ein kostenloser Taxidienst stellt die verordneten Medikamente zu.
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