Kunstpark
Haftungserklärungen fast unüberwindbar
Der Kunstpark in St. Ruprecht an der Raab ist bis auf Weiteres gesperrt. Grund sind Haftungsfragen, die noch abgeklärt werden müssen.
SANKT RUPRECHT AN DER RAAB. Die Gemeinde St. Ruprecht an der Raab hat mitgeteilt, dass alle Künstlerinnen und Künstler eine für viele unzumutbare Haftungserklärung unterschreiben müssen. Deshalb bleibt dieser vorläufig für alle Besucherinnen und Besucher geschlossen. Der beliebte Park wird jedes Jahr von unzähligen Familien und Kindern besucht. Er hat sich als Fixpunkt für einen Besuch bei einem Aufenthalt im Ort etabliert. Jedes Jahr wuchs der Kunstpark mit neuen Skulpturen und Kunstwerken der verschiedensten Künstlerinnen und Künstler.
Tag der offenen Tür wackelt
Am nördlichen Ende der Marktgemeinde St. Ruprecht an der Raab (in der Nähe der Watzl Mühle und des Spitalkreuzes – auf der sogenannten "Schils-Wiese") befindet sich der Kunstpark St. Ruprecht an der Raab. Es ist ein Park der Natur und Kunst vereint und bei dem sehr viele verschiedene Personen und Künstlerinnen und Künstler mitgewirkt haben – ein Park von allen für alle. Bis die Unstimmigkeiten geklärt sind, sperrt Obmann und Grundstücksbesitzer Wolfgang Neffe das Areal zu und sieht den geplanten Tag der offenen Tür am 27. August wackeln: "Der wird unter diesen Voraussetzungen sicher nicht stattfinden. Ich gehe kein Risiko ein."
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