Eine Lehre bringt Rechte und Pflichten
Welche Rechte und Pflichten hat der Lehrling, welche der Lehrherr? Die WOCHE hat den Überblick.
Sobald ein Lehrvertrag unterschrieben wird und damit ein Arbeitsverhältnis beginnt, sind sowohl vom Lehrberechtigten als auch vom Lehrling bestimmte Rechte und Pflichten einzuhalten. Ist ein Lehrling noch minderjährig, gelten die Rechte und Pflichten für die Eltern.
Pflichten des Lehrlings
Der Lehrling ist verpflichtet, die ihm aufgetragenen Arbeiten ordnungsgemäß zu erfüllen. Mit dem ihm anvertrauten Werkzeug, Gerät, Büroinventar etc. ist sorgsam umzugehen. Etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind ebenso wie von allen anderen Mitarbeitern auch von Lehrlingen zu wahren. Im Falle einer Krankheit oder Verhinderung ist die Arbeitsstelle umgehend zu benachrichtigen. Auch der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend, wobei etwaige Unterlagen, Schularbeiten und Zeugnisse jederzeit dem Lehrberechtigten beziehungsweise dem Ausbildner vorzulegen sind.
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Pflichten des Lehrherren
Die Ausbildungsstätte übernimmt ihrerseits die Verpflichtung, dem Lehrling eine ordnungsgemäße Ausbildung zu ermöglichen und ihn nicht zu berufsfremden Arbeiten heranzuziehen. Es gilt, auf die körperliche Konstitution des jungen Menschen Rücksicht zu nehmen und diesen zu einem ordnungsgemäßen Erfüllen seiner Aufgaben und zu einem verantwortungsvollen Verhalten anzuhalten. Ebenfalls muss er zum Besuch der Berufsschule angehalten werden. Bei Unterbringung des Lehrlings im Internat ist der Differenzbetrag zwischen Lehrlingsentschädigung und Internatskosten zu übernehmen.
Zwei Fragen an
Christoph Lederer, Lehrlingsbeauftragter bei Gölles Metallbau
(Foto: Gölles)
Was ist Ihnen in der Lehrlingsausbildung am wichtigsten?
CHRISTOPH LEDERER: Den Jugendlichen eine gute Ausbildung in einer zukunftsorientierten Metallbranche zu gewähren, damit sie im Leben auch einen Schritt voraus sind.
Was sollte ein Lehrling in Ihren Betrieb mitbringen?
Den Willen, den gewählten Beruf mit Freude zu erlernen. Teamfähigkeit ist wichtig, damit das gemeinsame Arbeiten gefördert werden kann.
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