Trotz Pandemie-Aus
Besucherzahl in Wiener Spitälern bleibt eingeschränkt

Trotz des Maßnahmen-Aus bleiben einige Besuchsregeln in den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbundes (WiGeV) weiterhin eingeschränkt. | Foto: Weingartner-Foto / picturedesk.com
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  • Trotz des Maßnahmen-Aus bleiben einige Besuchsregeln in den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbundes (WiGeV) weiterhin eingeschränkt.
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Mit 1. März sind die meisten Corona-Regeln in Wien gefallen, darunter etwa die Besuchsbeschränkung in den Spitälern. Der Wiener Gesundheitsverbund hat sich allerdings dazu entschieden, die Zahl der Besucher auch weiterhin einzuschränken. Kritik gibt es vom Patientenanwalt.

WIEN. Seit dem 1. März gibt es (fast) keine Corona-Regeln mehr in Wien. Die Maskenpflicht in Öffis und Apotheken ist Geschichte, die FFP2-Maske muss nur noch in Gesundheitseinrichtungen sowie in Alten- und Pflegeheimen getragen werden. Auch eine PCR-Testpflicht in Spitälern und Pflegeeinrichtungen gilt nicht mehr.

Ab 1. März keine Maskenpflicht mehr in den Wiener Öffis

Doch obwohl es keine Besuchseinschränkungen vom Bund oder der Stadt Wien gibt, bleibt die Zahl der täglichen Besucher in den Spitälern des Wiener Gesundheitsverbundes (WiGeV) weiterhin beschränkt. Zuerst berichtete das "Ö1-Morgenjournal" darüber.

Damit gemeint ist die Obergrenze von drei Besuchenden pro Tag pro Patient sowie die Besuchszeiten von 14 bis 17 Uhr seit dem 1. März. Auf BezirksZeitung-Anfrage sagte WiGeV-Sprecherin Elena Reghenzani, dass diese Regeln bereits vor der Pandemie galten und jetzt für den gesamten WiGeV vereinheitlicht worden sind.

Was bereits vor der Pandemie galt, wurde jetzt für den gesamten WiGeV vereinheitlicht, heißt es. | Foto: Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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Die Entscheidung begründet die Sprecherin mit zahlreichen Studien zum Einfluss von Besuchenden auf die Genesung. "Diese zeigen: Besuch ist für die Patient*innen sehr wichtig – aber nicht uneingeschränkt. Das bedeutet, dass wir die Besucher*innen-Ströme gezielt lenken müssen. Damit ist sichergestellt, dass unsere Patient*innen einerseits täglich und verlässlich von ihren Angehörigen Besuch bekommen können. Gleichzeitig trägt die Lenkung aber auch dazu bei, die Anzahl der Besucher*innen so einzugrenzen, dass Patient*innen nicht gestört oder überfordert werden", so Reghanzani.

Aus dem Büro des Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) heißt es gegenüber "Kurier.at", dass die Spitalsbetreiber im Rahmen des Hausrechts jederzeit weitergehende Regelungen erlassen können. Hacker-Sprecher Mario Dujaković merkte gegenüber der BezirksZeitung an, dass das Spitäler in ganz Österreich so – zum Teil sogar strenger – handhaben. Als Beispiel nannte er das Landeskrankenhaus (LKH) Bregenz und Barmherzige Schwestern Ried (zwei Besuchende pro Patient/Tag) sowie das LKH Innsbruck (sogar ein Besucher pro Patient/Tag).

Kritik vom Patientenanwalt

Im "Ö1-Morgenjournal" kritisierte der Wiener Patientenanwalt Gerald Jelinek diese Entscheidung. Die Erklärung mit dem Einfluss auf die Genesung der Patientinnen und Patienten kann er nicht nachvollziehen, "weil Besuch zu bekommen natürlich auch für den Heilungserfolg sehr, sehr positiv ist".

Zwar habe er gewisses Verständnis für weitere Einschränkungen aufgrund der aktuellen Infektionszahlen, die Beschränkungen müssten aber menschlich ausgelegt werden und dürften nicht mehr lange gelten.

Grundsätzlich entfällt die PCR-Testpflicht für Besuchende sowie Patientinnen und Patienten, trotzdem bittet man die Patientinnen und Patienten, einen negativen PCR-Test vorzulegen. | Foto: scaliger, stock.adobe.com
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Was gilt jetzt in WiGeV-Spitälern?

Grundsätzlich entfällt die PCR-Testpflicht für Besuchende sowie Patientinnen und Patienten, trotzdem bittet man die Patienten, einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, vorzulegen. Doch: "Hier besteht keine Verpflichtung", steht auf der Seite des WiGeV.

Positiv getestete Personen dürfen die Kliniken nicht betreten, außer sie sind: Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten im Spital, Begleitperson bei einer Entbindung oder bei Besuch im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.

Die Besucherzeiten sind von Montag bis Sonntag von 14 bis 17 Uhr, letzter Einlass ist um 16 Uhr. Mittwochs, samstags, sonntags sowie an Feiertagen gibt es zusätzlich die Besucherzeiten von 17.30 bis 19 Uhr, letzter Einlass um 18.30 Uhr. Mehr Infos hier.

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