Unzulässige Klauseln
Arbeiterkammer Wien fordert einheitliches Mietrecht

Neue Regeln für Mieterschutz sowie einheitliches Mietrecht gefordert: Die Arbeiterkammer Wien ortet einen Flickenteppich an unzulässigen Klauseln in Mietverträgen.  | Foto: Nilüfer Dag
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  • Neue Regeln für Mieterschutz sowie einheitliches Mietrecht gefordert: Die Arbeiterkammer Wien ortet einen Flickenteppich an unzulässigen Klauseln in Mietverträgen.
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Die Arbeiterkammer Wien ortet einen Flickenteppich an unzulässigen Klauseln in Mietverträgen. Deshalb fordert man   neue Regeln für Mieterschutz sowie ein einheitliches Mietrecht.

WIEN. Viel Kleingedrucktes zu Ungunsten für Mietende ortet die Arbeiterkammer Wien (AK) in Mietverträgen. Bis zu 118 unzulässige Klauseln finden sich in Mietverträgen,  jedenfalls in den geprüften Mustermietverträgen. Die Verwendung dieser Klauseln zum Nachteil für die Mieterseite hat laut AK offenbar System.

Auffällig sei etwa, dass in manchen Mietverträgen der viel höhere Baukostenindex statt des Verbraucherpreisindex als Anpassungsklausel verwendet werde, so AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka: "Wir meinen, das ist unzulässig und lassen das gerade prüfen." Ein weiteres Beispiel ist das Ausmalen beim Wohnungsumzug. Das hängt laut AK davon ab, was im Mietvertrag steht.

Von Ausmalung bis zur Wandanbohrung

Nach aktueller Rechtsprechung ist die Vereinbarung ungültig, wenn sie in ein­em vorformulierten Vertrag ("Vertragsformular") des Vermieters getroffen wurde – und dem Mietenden die Ausmalverpflichtung gewissermaßen aufgedrängt wurde. Laut AK wäre diese Verpflichtung nur nachzukommen, wenn der Mietvertrag gemeinsam mit dem Ver­miet­er aufgesetzt und man sich darin darauf geeinigt hat, die Wohnung auszumalen.

Nach aktueller Rechtsprechung ist die Vereinbarung der Ausmalung ungültig, wenn sie in ein­em vorformulierten Vertrag ("Vertragsformular") des Vermieters getroffen wurde. | Foto: pixabay/Olga Vitkalova
  • Nach aktueller Rechtsprechung ist die Vereinbarung der Ausmalung ungültig, wenn sie in ein­em vorformulierten Vertrag ("Vertragsformular") des Vermieters getroffen wurde.
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Auch andernorts lassen sich laut dem Experten in Mietvertragsformularen allzuoft Klauseln finden, die Gerichte für unzulässig erklären, etwa das Anbohren von Wänden und Fliesen. Dieses ist ausnahmslos untersagt. Diese Klausel ist laut AK gröblich benachteiligend, da Mieter in ihrem Gebrauchsrecht eingeschränkt werden.

Einheitliches Mietrechtsgesetz gefordert

Die Bestimmungen sind laut AK nicht verhandelbar, benachteiligende oder rechtswidrige Vereinbarungen sind aus Sicht der Mietenden hinzunehmen. Wohnungssuchende haben aber oftmals keine andere Wahl als die "aufgezwungenen" Klauseln in vorformulierten Formularen bzw. Mietverträgen zu akzeptieren, da sie die Wohnung ansonsten nicht erhalten.

Die AK fordert daher einen besseren Mieterschutz. Dabei verlangt man eine Reihe an Korrekturen und Anpassungen. So sollen etwa Mieten nicht öfter als einmal im Jahr erhöht werden, die Erhöhung soll auf zwei Prozent begrenzt werden.

Betont wird, dass ein einheitliches und einfaches Mietrechtsgesetz mit wirksamen Mietobergrenzen dringend nötig sei. Zudem fordert die AK, Befristungen abzuschaffen. Drei von vier neuen Mietverträgen im privaten Segment sind nämlich befristet.

Die AK fordert einen besseren Mieterschutz. Dabei verlangt man eine Reihe an Korrekturen und Anpassungen.  | Foto: E&V Wien
  • Die AK fordert einen besseren Mieterschutz. Dabei verlangt man eine Reihe an Korrekturen und Anpassungen.
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Vermieter oder Hausverwaltungen, die überhöhte Mieten oder unzulässige Nebenkosten verlangen sollen zudem wirksamer bestraft werden. Hier solle ein Vielfaches dessen zurückzuzahlen sein, was Mietende illegal bezahlt haben. Zuletzt spricht sich die AK für verpflichtende Mustermietverträge aus. Vermieter müssten diese zwingend verwenden.

Die Arbeiterkammer Wien berät Wohnungssuchende zu Mietverträgen:
wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/index

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