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Das sagen die Wienerinnen und Wiener zum Teichtmeister-Urteil
Am 5. September wurde Florian Teichtmeister wegen des Besitzes sowie der Herstellung von Dateien mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger schuldig gesprochen. Dafür bekam der ehemalige Schauspieler zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren. Über das Urteil wird viel diskutiert - was sagen die Wienerinnen und Wiener dazu? Wir haben nachgefragt.
WIEN. Am 5. September fand der Prozess gegen den ehemaligen Burgschauspielers Florian Teichtmeister statt. Teichtmeister hatte sich schuldig bekannt. Für seine Taten wurde er mit einer zweijährigen bedingten Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren bestraft. Das Urteil ist rechtskräftig.
Diskussion über Urteilsentscheidung
Durch dieses Urteil muss Teichtmeister zwar nicht ins Gefängnis, ist aber dazu verpflichtet regelmäßige Psychotherapie, Alkohol- und Drogenabstinenz sowie Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen werde Teichtmeister aber sofort in den Maßnahmenvollzug (Anm.: forensisch-therapeutisches Zentrum) eingewiesen.
Mit diesem Urteil zeigte sich nicht jeder zufrieden. So wird zum Beispiel in einschlägigen rechten Telegramkreisen von "Schandurteil" und "Pädoverbrecher-Schutz" gesprochen. FPÖ Wien-Chef Dominik Nepp postete auf Twitter dazu: "Wenn der Rechtsstaat so versagt, braucht man sich in Zukunft über Selbstjustiz nicht wundern. #Teichtmeister"
Der Strafrechtler Gerhard Jarosch beschreibt in einem Twitter-Thread die Gerichtsbarkeit von Sexualdelikten. Laut ihm sei für Außenstehende die Einordnung der Strafe unter anderem dadurch erschwert, "dass sie Details nicht kennen" und weiter, das dadurch entstehende Dilemma "die abstrakte mediale Beschreibung (“Kinderschänder”) mitunter überzogene Erwartungen weckt. Die Menschen reagieren dann wütend auf zB bedingte Strafnachsicht", so Jarosch.
"Ein Freibrief für alle anderen"
Aber zurück zu den Einwohnerinnen und Einwohnern der Hauptstadt. Auch hier teilt sich die Meinung zum Teichtmeister Urteil. Während Alfred (60) damit argumentiert, dass Florian Teichtmeister gestraft genug sei und auch wisse, was er falsch gemacht hat, ist der 62-jährige Christian unzufrieden mit dem Urteil. "Von mir aus - wenn es ginge - mindestens 15 Jahre", wünscht sich Christian als Urteil.
Die 35-jährige Fiona findet das Urteil "nicht wirklich gerechtfertigt". Laut ihr sei bei höheren Konsequenzen auch die Hemmschwelle bei solchen Delikten höher. Auch Sigrid (66) hätte sich ein anderes Urteil erwartet. Sie findet, dass zum Schutz der Kinder, das Urteil anders hätte ausfallen müssen. "Das ist eigentlich ein Freibrief für alle anderen", so Sigrid.
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