Da geht's dir gut
"Die fünf Freiheiten" für mehr Tierwohl
Seit dem Jahr 1992 ist die AMA vom Gesetzgeber beauftragt Richtlinien für die Landwirtschaft zu erstellen. Tierhaltung ist ein wichtiger Teil davon und bedarf genauer Regelungen.
ÖSTERREICH. Tiere haben bestimmte Bedürfnisse. Auf diese einzugehen, ist für die Tierhaltung elementar. Platz, Bewegungs- und Rückzugsmöglichkeiten sind ebenso wichtig wie steter Zugang zu frischem Wasser, geeignete Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie Hygiene und das richtige Futter. Mindestens genauso wichtig ist die Fürsorge der Landwirte zu ihren Tieren. Darum haben die meisten Milchkühe in Österreich einen Namen. Denn die Beziehung zwischen Halter und Tier ist oft eng.
Gute Tierhaltung orientiert sich nach Überzeugung der AMA maßgeblich an den Faktoren, die für das Wohlbefinden der Tiere verantwortlich sind. Um einen leicht schwammig erscheinenden Begriff wie Tierwohl genau definier- und überprüfbar zu machen, der der AMA das Prinzip der fünf Freiheiten. Diese bilden die Grundlagen für die Erstellung von AMA-Richtlinien im Bereich Tierhaltung.
Die fünf Freiheiten
1. Freiheit von Hunger, Durst & falscher Ernährung
Es ist zu gewährleisten, dass die Tiere ständigen, ungehinderten Zugang zu frischem Wasser haben und dass sie Nahrung erhalten, die die vollständige Gesundheit und Vitalität der Tiere aufrechterhält.
2. Freiheit von Unbehagen
Was ein geeignetes Umfeld für Tiere sein kann, ist von Tierart zu Tierart verschieden. Von der Temperatur (im Stall), über Belüftung und Beleuchtung, bis hin zum Platz- und Ruheangebot. Die Umstände der Tierhaltung dürfen bei den Tieren kein Unbehagen auslösen.
3. Freiheit von Schmerz, Verletzung & Krankheit
Die Tiere haben ein Recht auf medizinische Betreuung und Behandlung im Falle von Krankheiten und Verletzungen.
4. Freiheit von Angst & Leiden
Die Lebensumstände müssen so beschaffen sein, dass sie Tiere keinen Stress erleiden. Dazu gehören vor allem Dinge wie Platzangebot aber auch geeignete Umstände, um artgemäßes Sozialverhalten ausleben zu dürfen.
5. Freiheit zum Ausleben bestimmten Verhaltens
Schweine „untersuchen“ gerne Gegenstände. Kühe genießen eine Massage mit der Kuhbürste. Und Hühner schätzen es, wenn sie auf der Suche nach Körnern am Boden herumpicken können. Das sind Beispiele für arttypisches Verhalten. Die Tierhaltung sollte es ermöglichen, solche Verhaltensweisen auszuleben.
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