Behörde warnt
Gut ein Viertel der Wiener Parkpickerl laufen Ende Februar ab
Mit der Einführung der flächendeckenden Kurzparkzone in Wien gab es einen Run auf Parkpickerl. Maximal zwei Jahre sind die Parkberechtigungen gültig, wenn man sich damals ein Parkpickerl geholt hat, dann läuft diese Zeitspanne jetzt ab. Die Behörde empfiehlt aufgrund der erwarteten Anträge um rasches Beantragen, um Wartezeiten zu vermeiden.
WIEN. Gerade in den Randbezirken wurde die Einführung des flächendeckenden Parkpickerls skeptisch gesehen. Geholfen hat es den Kritikern nichts, denn seit März 2022 muss man in allen Bezirken eine gültige Parkberechtigung vorweisen können. Ansonsten kann es empfindliche Strafen geben, ein Organmandat von 36 Euro schlägt sich in solchen Fällen zu Buche.
Die Bezirke 11, 13, restliche Teile von 14 und 21 bis 23 kamen damals auf die Liste. Es kam dadurch zu einem regelrechten Ansturm bei den Magistratischen Bezirksämtern, da die Bewohnenden sich erstmals um das Pickerl kümmern mussten.
Gut 100.000 Parkkarten hatte man ausgestellt, diese sind maximal zwei Jahre gültig. Im Februar 2024, also zwei Jahre nach der flächendeckenden Einführung, laufen diese jetzt ab. Gleich gut einem Viertel aller derzeit gültigen Parkpickerl steht das Ablaufdatum unmittelbar bevor: 97.169 von 390.000 Pickerl laufen aus.
Rasch beantragen
Viele dieser 97.169 Parkpickerl wurden bereits verlängert, doch bei 44.000 auslaufenden Berechtigungen wurde noch kein Folgeantrag gestellt. Wer daher betroffen ist und weiterhin bis zu zwei Jahre in seinem Gebiet parken möchte, der muss einen Antrag stellen.
Die Bezirksämter ersuchen all jene, die noch kein neues Parkpickerl beantragt haben, sich rechtzeitig um ein solches zu kümmern. Dieses kann persönlich beim zuständigen Bezirksamt des Hauptwohnsitzes oder online beantragt werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er bzw. sie betroffen ist, oder nicht, der kann dies einfach via online Kennzeichen-Abfrage überprüfen.
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