15-Jährige in Wien verurteilt
Mädchen wurde gezwungen Müll aufzuschlecken
Weil drei 15-jährige Mädchen eine Zwölfjährige in einem Wiener Gemeindebau beraubt und zutiefst erniedrigt hatten – diese wurde etwa gezwungen, Müll vom Boden aufzuschlecken – saß das Trio auf der Anklagebank. Eine der Täterinnen wurde am Mittwoch zu einer bedingten Haftstrafe rechtskräftig verurteilt.
WIEN. Was sich junge Menschen gegenseitig antun können, zeigt ein besonders drastischer Fall, die sich im Oktober 2022 in einem Wiener Gemeindebau zutrug.
Drei 15-jährige Mädchen drangsalierten eine Zwölfjährige im Müllraum der Wohnanlage, beraubten sie und wurden ihr gegenüber auch gewalttätig. So erhielt das um zwei Jahre jüngere Opfer etwa Faustschläge ins Gesicht. Damit nicht genug: Unter der Androhung von weiterer Gewalt zwang das Trio sie, sich auszuziehen.
Opfer zutiefst gedemütigt
Halbnackt wurde die Zwölfjährige schließlich fotografiert und bekam angedroht, die Bilder würden auf Instagram veröffentlicht, wenn sie nicht weitere Marken-Kleidung abliefere. Sie musste auch Müll vom Boden aufschlecken.
Zwei der drei Täterinnen standen wegen der abscheulichen Tat bereits Anfang Februar vor dem Richter am Wiener Landesgericht und wurden zu zehn bzw. sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das dritte Mädchen war damals nicht zur Hauptverhandlung erschienen, weil sie laut eigenen Angaben "verschlafen" hatte.
Urteil rechtskräftig
Am Mittwoch, 5. April saß schließlich auch sie auf der Anklagebank. Zum Termin erschien sie in Handschellen. Denn nachdem das Mädchen weiter nicht auf justizielle Briefe reagiert hatte, war die 15-Jährige fest- und am 11. März in U-Haft genommen worden.
Die bisher Unbescholtene erhielt am Ende vom Richter sechs Monate bedingt – bei einem Strafhöchstmaß von bis zu zweieinhalb Jahren. Mildernde Umstände gab es etwa, weil sie am Raub nicht unmittelbar beteiligt gewesen war. In dieser Hinsicht entlastet wurde die Angeklagte sowohl von ihren Mittäterinnen als auch vom Opfer selbst. Die 15-Jährige, die wie die anderen beiden Mädchen aus schwierigen Familienverhältnissen stammen soll, muss sich auch einer Psychotherapie unterziehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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