Terroranschlag in Wien
Waffenlieferant zu neun Monaten verurteilt
Am Dienstagvormittag wurde dem mutmaßlichen Waffenlieferanten des Wien-Attentäters – dieser soll ihm unter anderem ein Sturmgewehr vermittelt haben – der Prozess gemacht. Wenig später wurde auch schon das Urteil gefällt: neun Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig.
WIEN. Jener Waffenlieferant, der dem Attentäter des Terroranschlags in Wien am 2. November 2020 mit Waffen – unter anderem ein Sturmgewehr – vermittelt haben soll, saß am Dienstag, 30. Mai, am Vormittag auf der Anklagebank.
Im Vorfeld war der Prozess von einer Panne überschattet. Wegen eines Justizirrtums konnte der 32-jährige Angeklagte für das von ihm gelieferte Sturmgewehr, welches beim Anschlag verwendet wurde, nicht gerichtlich belangt werden. Die BezirksZeitung berichtete:
Der Prozess selbst war kurz – rund 40 Minuten dauerte die Verhandlung am Wiener Landesgericht. Für das Vergehen gegen das Waffengesetz hätten dem Angeklagten bis zu zwei Jahre Haft gedroht. Am Ende bekam er neun Monate bedingt. Dieser nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Justizpanne: Zadić leitet Prüfung ein
Der 32-Jährige legte ein Geständnis ab. Der Mann gab an, die Pistole nicht direkt dem Attentäter übergeben zu haben. Er habe den Attentäter nie getroffen und auch dessen Absichten nicht gekannt, sagte der Mann vor Gericht. Der Attentäter nahm diese Waffe beim Terroranschlag am Abend des 2. November 2020 in die Innenstadt mit, wo er vier Passanten mit einem Sturmgewehr tötete, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Auch das Gewehr soll er vom Waffenlieferanten bekommen haben.
Die Zastava M70 – ein im ehemaligen Jugoslawien hergestelltes, auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruhendes Modell – war aber wegen des oben geschilderten Justizirrtums nicht mehr Prozessgegenstand. Die Anklagebehörde hatte 2021 irrtümlich vorzeitig ein Verfahren eingestellt, in das der Mann einbezogen war.
Der 32-Jährige befindet sich auf freiem Fuß, die Staatsanwaltschaft Wien hatte nie seine Festnahme beantragt. Der erst vor wenigen Tagen bekannt gewordene Lapsus bei der Staatsanwaltschaft hatte indes bereits Folgen. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) leitete eine dienstrechtliche Prüfung ein und ordnete eine Stärkung der internen Fachaufsicht sowie strukturelle Änderungen in der Wiener Anklagebehörde an.
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