Meidling
Zwei Mädchen in Wohnung vergewaltigt – Prozess startet
Am 10. November wurden zwei Mädchen im Alter von elf und 14 Jahren in einer Meidlinger Wohnung vergewaltigt. Eigentlich sollte am Dienstag der Prozess gegen einen der Beschuldigten starten, doch von ihm fehlt jede Spur.
WIEN/MEIDLING. Im November vergangenen Jahres erinnerte eine Polizeimeldung unweigerlich an den Fall "Leonie": Am 10. November wurden zwei Mädchen im Alter von 11 und 14 Jahren in einer Meidlinger Wohnung vergewaltigt.
Die 14-Jährige soll zuerst freiwillig mit einem 17-Jährigen Geschlechtsverkehr gehabt haben, im Anschluss soll er sie zu weiteren sexuellen Handlungen gezwungen haben. Ein 18-Jähriger soll die Elfjährige vergewaltigt und in weiterer Folge auch sexuell schwer missbraucht haben. Die BezirksZeitung berichtete:
Die beiden Mädchen konnten im Anschluss die Wohnung verlassen und die Polizei verständigen. Diese konnte anschließend die zwei Teenager festnehmen. Vor den Taten wollten die Mädchen Drogen kaufen, weshalb sie zur Tatortwohnung gegangen sind. Den Rauschgift wollten sie vom 18-Jährigen erhalten, zu diesem Zeitpunkt soll auch der zweite Beschuldigte in der Wohnung anwesend gewesen sein.
Später wurde bekannt, dass die 11- und 14-Jährige in einer betreuten Wohneinrichtung des Wiener Jugendamtes (MA 11) untergebracht waren.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Der Fall des 17-Jährigen wird nun am Wiener Landesgericht verhandelt. Wie "ORF Wien" berichtet, soll der 17-Jährige ein Video von der Vergewaltigung der Elfjährigen angefertigt haben. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu eineinhalb Jahre Haft.
Sein ein Jahr älterer Freund muss sich in etwa zwei Wochen vor Gericht verantworten. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen erwartet diesen zwischen ein und zehn Jahren Haft.
Prozessstart geplatzt
"Krone.at" berichtet am Nachmittag, dass die Staatsanwaltschaft Wien jetzt andere Delikte anklagt - die sexuellen Handlungen seien nicht gegen den Willen der Mädchen passiert, da die Forderung der Angeklagten Sex gegen Ecstasy gewesen sei.
Der 17-Jährige ließ sich am Dienstag nicht blicken. Weder sein Verteidiger noch sein eigener Vater konnten den Tatverdächtigen erreichen oder wussten, wo er sich aufhielt. Deswegen werden die Verfahren der zwei Tatverdächtigen zusammengelegt. Am 20. April müssen sie sich dann vor einem Schöffengericht verantworten.
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