Ab 2025
Die Details zur geplanten Zweitwohnsitzabgabe in Wien
Die Wiener Stadtregierung schickt die geplante Zweitwohnsitzabgabe in Begutachtung. Die jährlichen Grundbeträge liegen zwischen 300 und 550 Euro und orientieren sich an der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung.
WIEN. Vor einigen Wochen wurde von der rot-pinken Wiener Stadtregierung die Abschaffung der "ORF"-Landesabgabe ab dem kommenden Jahr verkündet. Stattdessen wurde eine Zweitwohnsitzabgabe in den Raum gestellt, von der die Wienerinnen und Wiener noch ausgenommen sind. MeinBezirk.at berichtete:
Bei einem Mediengespräch Mitte Oktober kündigte Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ), dass die Zweitwohnsitzabgabe in der Bundeshauptstadt ab 2025, je nach Wohnungsgröße, 300 bis 500 Euro jährlich betragen könnte.
Im Zuge der Arbeitsgruppe "Entbürokratisierung und Abgabenprüfung" habe sich die Fortschrittskoalition auf die Einführung der Abgabe für Nicht-Wienerinnen und -Wiener geeinigt. Nach Klärung der Modalitäten geht der Gesetzesentwurf nun am Donnerstag in Begutachtung. Wien folgt damit zahlreichen anderen Bundesländern, die ähnliche Modelle umgesetzt haben.
Abgabe kommt 2025
Fällig wird die Zweitwohnsitzabgabe mit Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2025, und zwar für Personen, die in Wien einen Zweitwohnsitz haben, jedoch ihren Lebensmittelpunkt in einem anderen Bundesland haben. Die Phase der Begutachtung läuft bis zum 19. Jänner 2024, beschlossen soll sie im ersten Halbjahr 2024 werden.
Wirtschaftsstadtrat Hanke spricht von einer herausfordernden wirtschaftlichen Gesamtsituation, weshalb eine Neubewertung des Wiener Abgabensystems notwendig sei, "um die Lebensqualität der Stadt auch in Zukunft zu erhalten".
"Auf diese Weise schaffen wir einerseits eine Entlastung der Wiener*innen und andererseits mehr Balance und Fairness in der lebenswertesten Metropole der Welt", wird Wirtschaftstadtrat Peter Hanke (SPÖ) in einer Aussendung zitiert.
Für die Neos war es ein "großes Anliegen, dafür zu sorgen, dass die Wiener*innen trotz der vielen Herausforderungen in der Finanzierung des Landesbudgets nicht zusätzlich belastet werden", so Budgetsprecher Markus Ornig.
Quadratmetergröße wichtig
Doch wie soll die Zweitwohnsitzabgabe aussehen? Das Tarifsystem soll sich an der Quadratmetergröße der jeweiligen Wohnung orientieren und wird für eine Wohnung nur einmal pro Jahr erhoben. "Abgabepflichtige Wohngemeinschaften müssen daher den Betrag nur einmal im Jahr entrichten, unabhängig davon, wie viele Personen dort einen Zweitwohnsitz angemeldet haben", heißt es. Der Grundbetrag bis 60 m² liegt bei 300 Euro, bis 130 m² 450 Euro und über 130 m² bei 550 Euro.
Ergänzt werden die Grundbeträge durch verschiedene Zu- und Abschläge, um die verschiedenen Lagen und Zustände der Wohnungen möglichst gut in der Abgabe zu berücksichtigen.
"Ebenso spielt die Anzahl der Zweitwohnungen bei der Berechnung eine Rolle. So ist beispielsweise für jede zweite und jede weitere Wohnung ein Zuschlag von 50% vorgesehen. Abschläge sind z.B. für Wohnungen ohne Stromversorgung vorzunehmen. Die Zweitwohnungsabgabe sieht auch mehrere Ausnahmen vor, darunter beispielsweise Studierendenheime, Pensionist*innenwohnhäuser, Pflegewohnhäuser oder etwa Arbeitnehmer*innenwohnheime", erklärt die Stadt.
Kritik von Grünen
Der Entwurf zur Zweitwohnsitzabgabe sei "halbherzig", kommentiert die grüne Parteivorsitzende Judith Pühringer. "Wir werden mit unserer Volksbefragungsinitiative ‚Zu Hause zu teuer‘ (siehe unten, Anm.) weiterhin entschlossen für konsequente Maßnahmen gegen Wohnungsleerstand in Wien kämpfen. Ein großer Hebel, um Wohnen in Wien wieder leistbarer zu machen, ist die von uns geforderte Leerstandsabgabe", fügte sie hinzu,
Die Grünen fordern den Fokus auf leerstehende Wohnungen in Wien, an der Zahl sind es 78.200: "Während zehntausende Wohnungen leer stehen, suchen Menschen verzweifelt nach einer Wohnung. Um die hohen Wohn- und Mietkosten in Wien einzudämmen, muss Rot-Pink endlich an den großen Schrauben drehen – eine davon ist eine Leerstandsabgabe".
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