31 Fälle im Vorjahr
Häftlinge können Mietbeihilfe in Wien bekommen
- Laut einem Zeitungsbericht bekamen im vergangenen Jahr 31 Häftlinge die Mietbeihilfe der Stadt Wien ausbezahlt. (Symbolfoto)
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Laut einem Zeitungsbericht bekamen im vergangenen Jahr 31 Häftlinge die Mietbeihilfe der Stadt Wien ausbezahlt. Wie das die Stadt erklärt und warum es Kritik aus der Opposition gibt, liest du hier.
WIEN. Am vergangenen Wochenende sorgte ein Zeitungsbericht für erneute Kritik aus der Opposition an der Wiener Stadtregierung aufgrund von Mindestsicherung. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, bekommt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wien ein 36-jähriger Häftling die Mietbeihilfe der Stadt für seine Wohnung, während er noch hinter Gittern sitzt.
Der Mann wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt und befindet sich derzeit in einer Wiener Justizanstalt. Die Stadt forderte von ihm die „zuerkannte und ausbezahlte Mindestsicherung“ in Höhe von 1.334 Euro zurück. Für den Häftling war das zu viel, weshalb er das Gericht eingeschaltet hat.
31 Häftlinge bekommen Mietbeihilfe
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Mindestsicherungsansprüche ruhen „zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs solange der Bedarf für längere Zeit anderweitig abgedeckt ist.“ Der vorgesehene Grundbetrag sei vom Ruhen ausgenommen, soweit „dieser nachweislich zur Abdeckung von Wohnkosten erforderlich ist, in absehbarer Zeit wieder ein Wohnbedarf bestehen wird und die Erhaltung der konkreten Wohnmöglichkeit wirtschaftlich sinnvoll ist.“
- Diese Regelung, die auf einer Entscheidung des besagten Gerichts beruht und bei einer Inhaftierung von bis zu einem Jahr gilt, bestätigte das Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). (Archiv)
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Nach der Entscheidung musste der Mann nur knapp 689 Euro zurückgeben, heißt es bei der „Kronen Zeitung“. Weiteren 30 Häftlingen wurden die leer stehenden Wohnungen bezahlt, die Rede sei von 54.200 Euro an Kosten. Diese Regelung, die auf einer Entscheidung des besagten Gerichts beruht und bei einer Inhaftierung von bis zu einem Jahr gilt, bestätigte das Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gegenüber der „APA“.
Hacker: "Wirtschaftlich sinnvoll"
Diese Vorgangsweise sei „vor allem wirtschaftlich sinnvoll“: „Die Unterstützung bei erneuter Integration in den Wohnungsmarkt wäre mit höheren Kosten verbunden, als die Wohnmöglichkeit über den entsprechenden Zeitraum zu erhalten“, so Hacker. Falls Personen nach der Haft etwa Obdachlosenquartiere oder Sozialbetreuung benötigen, sei das noch aufwendiger und teurer.
Auch Regierungspartner Neos sowie die grüne Opposition begrüßen diese Vorgangsweise. Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (Neos) sagte, dass ihrer Partei die „soziale Schieflage bei der Mindestsicherung“ bewusst sei, weshalb man auch eine Reform vereinbart habe, aber: „Wenn Mietbeihilfe verhindert, dass Häftlinge am Ende ihrer Haft auf der Straße sind, kann das weiterhin ein sinnvoller Teil dieser Regelung sein.“
Grüne-Wien-Chefin Judith Pühringer sagte, dass der Erhalt der Wohnungen bei kurzen Haftstrafen für die Stadt „finanziell in der Regel günstiger als eine viel aufwendige Wohnintegration nach der Verbüßung der Haftstrafe“ sei. Damit werde auch die Resozialisierung unterstützt.
Wien "Sozialmagnet Österreichs"
Wie oben erwähnt, gab es Kritik seitens der Freiheitlichen sowie der Wiener Volkspartei. FPÖ-Wien-Parteichef Dominik Nepp nannte den neuesten Fall als den „nächsten Wahnsinn im Wiener Mindestsicherungssystem.“ Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sei aufgefordert, Sozialstadtrat Hacker „sofort aus dem Amt zu entfernen“. Erneut kündigte man einen Misstrauensantrag gegen Hacker (siehe unten mehr) bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats an.
- ÖVP-Klubobmann Harald Zierfuß. (Archiv)
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Die Mietbeihilfe für Häftlinge sei „für viele schlicht unverständlich“, meinen ÖVP-Klubobmann Harald Zierfuß und Sozialsprecherin Ingrid Korosec in einer Aussendung. Die Stadtregierung müsse „endlich entgegensteuern, dass Wien nicht länger der Sozialmagnet Österreichs“ sei. „SPÖ-Stadtrat Hacker darf diese Praxis nicht länger rechtfertigen, sondern muss handeln.“
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