So geht Wien
Rechte & Pflichten der Bezirksvorsteher: Die Notkompetenz
Was ist die Notkompetenz, wer darf von ihr Gebrauch machen und in welchen Fällen kommt sie zur Anwendung? Die Kolumne "So geht Wien" klärt auf.
WIEN. Nachdem es zuletzt um die Eigenzuständigkeiten der Bezirke ging (siehe unten), geht’s heute um eine Kompetenz, die sich aus der finanziellen Verantwortung für diese Zuständigkeiten ergibt, die zuletzt öfter genannte Notkompetenz. Sie ist das Recht der Bezirksvorsteher finanzielle Verfügungen zu treffen, wenn ein Beschluss der zuständigen Organe ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann.
Wann die Notkompetenz angewendet wird
Was heißt das? Am besten erkläre ich es an einem (erfundenen) Beispiel:
Ein Bezirk beschließt im Frühjahr eine Baumaßnahme im Öffentlichen Raum, die sagen wir 150.000 Euro kosten wird und die im Lauf der Ferien ausgeführt werden soll. Die Geldmittel sind in den Gremien beschlossen, die Mitarbeiter der zuständigen Magistratsabteilungen haben alle Vorarbeiten durchgeführt und sind bereit und die nötigen Baufirmen wurden beauftragt. Der Bau startet mit dem Ferienbeginn, ich denke, Sie haben das alles schon öfter erlebt – so weit, so gut!
Während der Sommermonate stellt sich aber nun heraus, dass es bestimmte negative Umstände gibt, die nicht vorhersehbar waren. Was passiert in solchen Fällen? Nun, die Baustelle wird teurer, der Preis wird um 10 Prozent erhöht. Ohne eine sofortige Bewilligung dieser Erhöhung kann aber entweder nicht weitergearbeitet oder die Baustelle kann unmöglich bis zum Sommerende fertiggestellt werden. Allerdings sind über den Sommer keine Sitzungen im Bezirk vereinbart, in denen man diese zusätzlichen Kosten beschließen könnte.
Nachträgliche Genehmigung
Hier tritt nun die Notkompetenz auf den Plan: damit können die Bezirksvorsteher die Erhöhung bewilligen. Sie müssen aber spätestens bis zur nächsten Sitzung der zuständigen Gremien diese darüber informieren und eine nachträgliche Genehmigung einholen. Das ist üblicherweise kein Problem, da es sich ja um eine beschlossene Baumaßnahme handelt und die Komplikationen, die zur Teuerung führen, von niemandem vorhergesehen werden konnten.
Allerdings, wenn es in einem Bezirk über ein Projekt schwierige politische Diskussionen gegeben hat, die Parteien uneins sind und dann vielleicht länger auf die Information über die Notkompetenz warten mussten, dann kann ich mir auch vorstellen, dass das zu manchem Unmut führen kann.
Ich denke, die Betonung liegt darauf, dass man eine Notkompetenz nur dann ausübt, wenn ein Schaden (= Nachteil) für den Bezirk zu erwarten ist. Denn das ist ja die Verantwortung der Bezirksvorsteher, darauf zu schauen, dass in ihrem Bezirk kein Schaden entsteht.
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