Nationalratswahl 2019
So wählen Sie richtig
Am Sonntag, 29. September, findet die österreichische Nationalratswahl statt. Die bz hat sich umgehört und die Do's und Dont's hier festgehalten.
WIEN. Die Stimmabgabe bei der Nationalratswahl ist sehr einfach. Alles ist erlaubt. Ob Hakerl, Kreuzerl, Herzel oder Ringerl ist völlig egal. Klar ersichtlich müssen für die Auszähler nur die ausgesuchte Partei und die darunter stehenden Vorzugsstimmen sein.
Auch bei der Platzierung der Kreuzerl ist die Behörde nicht wählerisch. Dieses darf nicht nur im Kreis ausgewiesen sein, sondern auch bei der Listennummer, der Kurzbezeichnung oder direkt beim Parteinamen stehen. Wer besonders strikt vorgehen will, kann auch alle anderen Parteien am Stimmzettel durchstreichen. Auch das wird als gültige Wahl bezeichnet. Es muss, wie bereits oben erwähnt, nur die Absicht des Wählers deutlich erkennbar sein.
Wichtig: Die Vorzugsstimmen dürfen nur Personen der gewählten Partei gegeben werden, andernfalls wird nur die Fraktion gezählt und die angekreuzten Kandidaten fallen aus dem Raster.
Ankreuzen der Vorzugsstimmen
Als "Mustergültig" wird ein Stimmzettel bezeichnet wenn er mit zwei Kreuzen und zwei mit Namen oder Nummer eingetragenen Vorzugs-Kandidaten ausgewiesen ist. Die Partei wird im Kreis unter der Kurzbezeichnung angekreuzt, der Vorzugsstimmen-Kandidat im Regionalwahlkreis bekommt ein Kreuz im Kreis links von seinem Namen. In den entsprechenden Feldern sind Namen und/oder Reihungsnummer je eines Bundes- und eines Landeskandidaten eingetragen - womit dieser eine Vorzugsstimme bekommt.
Lustiger Fakt: Das Hakerl neben der Partei ist nicht zwingend nötig, denn hat der Wähler Vorzugsstimmen vergeben wird automatisch eine Stimme auch der Partei gegeben. Außer wenn die Stimmen an Kandidaten unterschiedlicher Fraktionen vergeben wurden. Dann ist der Wille des Wählers für das Amt nicht ersichtlich und wird somit als ungültig eingestuft.
Vergeben werden dürfen maximal drei Vorzugsstimmen - für Regionalwahlkreis, Landesliste und Bundesliste. Werden auf einer Ebene zwei oder mehr vergeben, sind alle Vorzugsstimmen ungültig - und auch der Stimmzettel, wenn nicht eine Partei angekreuzt ist.
Ungültige Wahl
Besonders aufpassen sollte der Wähler auch beim Eintragen von Bundes- und Landes-Kandidaten. Denn wird der Name irrtümlich in einer falschen Partei-Spalte eingetragen ist die Vorzugsstimme ungültig. Auch passiert es manchmal, dass Kandidaten den gleichen Nachnamen haben. Hier sei ebenfalls Vorsicht geboten, denn die Stimme ist nur gültig wenn klar ersichtlich ist welcher Kandidat gemeint ist, also entweder muss der Vorname oder die Reihungsziffer, Geburtsjahr oder Adresse dabei stehen.
Ebenfalls als ungültige Wahl werden leere Wahlkuverts betrachtet, oder aber mehrere amtliche Stimmzettel in einem. Auch die Abgabe von falschen Stimmzetteln ist ungültig. Damit sind zum Beispiel alte Wahlzettel oder sogar gefälschte gemeint.
Die Entscheidung ob ein Stimmzettel Gültigkeit besitzt liegt bei den Wahlbehörden. Abgeleitet von der Nationalratswahlordnung bzw. deren Auslegung durch den Verfassungsgerichtshof gibt es Richtlinien für die "richtige" Wahl.
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