Covid-Welle in Wien
An Corona erkrankt – was tun wegen der Arbeit?
Die Corona-Welle sorgt derzeit für hohe Infektionszahlen, welche sich natürlich auch auf die Arbeitswelt niederschlagen. Viele Arbeitnehmer sind deshalb verunsichert. Mit einem FAQ klärt man beim ÖGB zum Thema Corona und Arbeitsplatz auf – hier das Wichtigste im Überblick.
WIEN. In Wien und auch anderswo in Österreich sorgt das Aufeinanderstoßen der Grippesaison und der Corona-Welle derzeit für zehntausende Krankenstände. Wie MeinBezirk.at zuletzt in Erfahrung brachte, stieg die Zahl der Corona-Krankenstände in der Bundeshauptstadt in jüngster Zeit erneut an - siehe unten.
Waren es in der Kalenderwoche 48 (27. November bis 3. Dezember) insgesamt 9.852, sind es in der vergangenen Woche 11.115 – ein Plus von 13,2 Prozent, wie Zahlen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auf MeinBezirk.at-Anfrage zeigen.
Hohe Infektionszahlen
Auch wenn es aktuell danach aussieht, dass die Spitze der Welle laut dem Molekularbiologen Ulrich Elling – er gab am Donnerstag ein Interview im "Ö1-Mittagsjournal" – womöglich schon überschritten und langsam wieder am Abflachen ist, ist noch einige Zeit mit vielen Erkrankungen zu rechnen.
Die hohen Infektionszahlen schlagen sich natürlich auch in der Arbeitswelt nieder. Doch welche Richtlinien gelten genau am Arbeitsplatz, wenn der Verdacht besteht, an Corona infiziert zu sein? Auch wenn es aktuell keine Maskenpflicht oder Quarantänebestimmungen gibt, sind viele Arbeitnehmerinnen und -nehmer verunsichert, wie sie sich verhalten sollen.
ÖGB klärt auf
Aus gegebenem Anlass klären Arbeitsrechtsexperte Martin Müller und Gesundheitsexpertin Claudia Neumayer-Stickler vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) mit einer FAQ zum Thema Covid und Arbeitsplatz auf.
Ich habe ein positives Testergebnis, aber keine Symptome – muss ich vom Arbeitsplatz fernbleiben oder kann ich weiterhin arbeiten gehen?
MÜLLER & NEUMAYER-STICKLER: Corona ist nicht mehr meldepflichtig, daher muss man natürlich niemandem mehr über ein positives Testergebnis Bescheid geben. Nichtsdestotrotz wäre es grob unvernünftig, positiv getestet in die Arbeit zu gehen. Selbst wenn ich aktuell noch keine Symptome habe, könnten diese jederzeit beginnen und ich müsste mich erkrankt auf den Heimweg machen. Selbstverständlich muss ich mich krankmelden und vom Arzt eine Krankenstandsbestätigung holen. Ein positiver Test wird jedem Arzt dabei ausreichen, jemanden krankzuschreiben.
Umso mehr gilt es also: Wer sich infiziert hat und Symptome aufweist, sollte zur medizinischen Abklärung und möglicher Krankschreibung die Vertrauensärztin bzw. den Vertrauensarzt aufsuchen.
Mein Arbeitgeber verlangt, dass wir Corona-Tests machen – darf er das?
Es gibt aktuell keine Grundlage dafür, dies zu verlangen. Würde daher ein Arbeitgeber von den Beschäftigten einen Test verlangen und er lässt Beschäftigte, die dies verweigern, nicht zu deren Arbeitsplatz, so geht das zu seinen Lasten. Die Beschäftigten bekommen ihren Lohn oder ihr Gehalt für diese Zeit weiterbezahlt.
Welche Folgen kann es haben, wenn ich mich weigere, für die Arbeit oder in der Arbeit einen Corona-Test zu machen?
Es gibt keine Verpflichtung, mich testen zu lassen. Eine Verweigerung stellt daher auch keine Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag dar. Somit kann jemand, der sich nicht testet, auch nicht entlassen werden.
Stellt ein Arbeitgeber den Beschäftigten gratis Tests zur Verfügung und die Beschäftigten können sich freiwillig testen, so wird dies sicher von vielen gerne angenommen. Und das ganz ohne Zwang oder Drohung.
Weitere Infos gibt es auf www.oegb.at/schwerpunkte/corona
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