Vor 100 Jahren
Amtsblatt der BH Zwettl vom Donnerstag, 27. Sept. 1923

Das Amtsblatt der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vor 100 Jahren. | Foto: Archiv
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Hier sind die Lehrlingsentschädigungen, die die Auszubildenden vor 100 Jahren im Bezirk Zwettl erhielten, aufgeschlüsselt.

BEZIRK ZWETTL. Lehrlingsentschädigungen. Nachstehend werden die teils von den einzelnen Genossenschaften im Einverständnisse mit dem Gehilfenausschusse, teils von der Industriellen Bezirkskommission im Sinne des Bundesgesetzes vom 11. Juli 1922 festgesetzten Lehrlingsentschädigungen verlautbart:

I. Von der Genossenschaftsvorstehung im Einverständnisse mit dem Gehilfenausschusse festgesetzt:

Allgemeine Gewerbe-Genossenschaft in Allentsteig:
Im ersten Lehrjahr 10 % eines Gehilfenlohnes, im zweiten Lehrjahr 20 % eines Gehilfenlohnes, im dritten Lehrjahr 30 % eines Gehilfenlohnes.

Genossenschaft der Approvisionierungsgewerbe (approvisionieren = mit Lebensmitteln versorgen, Anm. d. Red.) in Allentsteig:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Genossenschaft der Bekleidungsgewerbe in Allentsteig:
Sätze des Landesverbandes der Kleidermacher.

Genossenschaft der Huf- und Wagenschmiede in Allentsteig:
1. Lehrlinge in Kost und Wohnung erhalten keine weitere Entschädigung.
2. Lehrlinge ohne Kost:
im ersten Jahre keine Entschädigung,
im zweiten Jahre 10.000 Kronen und die Krankenkasse,
im dritten Jahre 20.000 Kronen und die Krankenkasse.

Allgemeine Gewerbe-Genossenschaft in Arbesbach:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Approvisionierungs-Genossenschaft Groß-Gerungs:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Genossenschaft der Bekleidungsgewerbe in Groß-Gerungs:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Handelsgenossenschaft in Groß-Gerungs:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Allgemeine Gewerbe-Genossenschaft in Neu-Pölla:
1.000 Kronen per Woche als Entschädigung.

Allgemeine Gewerbe-Genossenschaft in Schweiggers:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.
Für Maurer und Zimmerleute Entlohnung nach dem Kollektivvertrag.

Genossenschaft der Hammerwerksbesitzer, Hammer- und Zeugschmiede mit Wasserbetrieb in Zwettl:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.
Im zweiten und dritten Lehrjahre je nach der Verwendbarkeit Trinkgelder.

Bekleidungs-Genossenschaft in Zwettl:
1. Lehrlinge in Kost und Wohnung des Lehrherrn (während der ganzen Lehrzeit) erhalten keine weitere Entschädigung.
2. Lehrlinge ohne Verköstigung:
im 2. Drittel der Lehrzeit: 10.000 Kronen wöchentlich, im 3. Drittel der Lehrzeit: 20.000 Kronen wöchentlich.

Allgemeine Gewerbe-Genossenschaft in Zwettl:
1. Lehrlinge, welche während der ganzen Lehrzeit in Kost und Wohnung des Lehrherrn stehen, erhalten keine weitere Entschädigung.
2. Lehrlinge ohne Verköstigung:
im 2. Jahre der Lehrzeit: 10.000 Kronen wöchentlich, im 3. Jahre der Lehrzeit: 20.000 Kronen wöchentlich.

Handelsgenossenschaft in Zwettl:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Genossenschaft der Lederindustrie in Zwettl:
1. Lehrlinge in Kost und Wohnung beim Lehrherrn erhalten keine weitere Entschädigung.
2. Lehrlinge ohne Verpflegung erhalten:
im zweiten Lehrjahre 10.000 Kronen wöchentlich, im dritten Lehrjahre 20.000 Kronen wöchentlich.

Genossenschaft der Huf- und Wagenschmiede in Zwettl:
1. Lehrlinge, welche während der ganzen Lehrzeit Kost und Wohnung beim Meister haben, erhalten keine weitere Entschädigung.
2. Lehrlinge ohne Verköstigung erhalten:
im 2. Lehrjahre 10.000 Kronen wöchentlich,
im 3. Lehrjahre 20.000 Kronen wöchentlich.

II. Von der Industriellen Bezirkskommission St. Pölten festgesetzt:

Genossenschaft der Schuhmacher und Leistenschneider in Allentsteig:
1. Lehrlinge in Kost und Wohnung erhalten keine weitere Entschädigung.
2. Lehrlinge ohne Verköstigung:
im 2. Drittel der Lehrzeit: 10.000 Kronen wöchentlich,
im 3. Drittel der Lehrzeit: 15.000 Kronen wöchentlich.

Handelsgenossenschaft in Allentsteig:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Genossenschaft der Schuhmacher in Groß-Gerungs:
1. Lehrlinge in Kost und Wohnung des Lehrherrn erhalten keine weitere Entschädigung.
2. Lehrlinge ohne Verköstigung erhalten:
im zweiten Drittel der Lehrzeit 10.000 Kronen,
im dritten Drittel der Lehrzeit 15.000 Kronen.

Genossenschaft der Approvisionierungsgewerbe in Zwettl:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

Genossenschaft der Müller und Bäcker in Zwettl:
Kost und Wohnung während der ganzen Lehrzeit.

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