ÖAAB-FCG AK-Räte Graz-Umgebung
„Die erste Jahreshälfte ist bald vorbei!“ – Daher die Negativsteuer für 2015 nicht verschenken!

Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge, Ferialarbeiter, Pflichtpraktikanten oder auch geringfügig Beschäftigte die Sozialversicherungsbeiträge leisten, aber keine Lohnsteuer abführen müssen, haben Anspruch auf „Geld“ vom Finanzamt.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch alle Lehrlinge, Pflichtpraktikanten die auf Grund ihres Brutto-Lohnes keine Lohnsteuer zahlen, können sich für das Jahr 2015 bis zu 220 Euro vom Finanzamt als sogenannte Negativsteuer zurück holen. Voraussetzung dafür ist aber immer, so AK-Rat Peter Kirchengast, dass Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten waren!

Kirchengast: In den Jahren 2010 bis 2015 zahlte man bei einem monatlichen Brutto-Lohn von unter 1205,09 Euro keine Lohnsteuer. Für die Berechnung der Negativsteuer wird eine einfache Formel herangezogen: Von den geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen werden 20 % berechnet und schon weiß man, wieviel das Finanzamt auszuzahlen hat. Es ist allerdings zu beachten, so der Christliche Gewerkschafter, dass das Finanzamt eine Auszahl-Obergrenze von maximal 220 Euro festgelegt hat, und unter dem Titel „Negativsteuer“ ausbezahlt.

AK-Rat Peter Kirchengast weiter: Pendler und Pendlerinnen können sich hier insgesamt bis zu 450 Euro zurückholen! Wenn für die Genannten auch die Voraussetzungen für die Pendlerpauschale erfüllt sind, werden für das Jahr 2015 - 36 % von den geleisteten Sozialversicherungsbeiträgen für die Höhe der Negativsteuer berechnet. Wobei eben zu beachten ist, dass das Finanzamt alles zusammengerechnet nicht mehr als 450 Euro an Negativsteuer zurückerstattet. All die genannten Beträge gelten, wenn im laufenden Jahr 2016 für das Jahr 2015 eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wird.

Im Zuge der Steuerreform wurde die Negativsteuer für das Jahr 2015 verdoppelt und ab dem Veranlagungsjahr 2016 nochmals erhöht:

- Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (von 2010 bis 2015: unter 1.205,09 Euro brutto monatlich; ab 2016: unter 1.206,40 Euro brutto monatlich), können sich für das Jahr 2015 bis zu 220 Euro vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer).
- Im Jahr 2017 kann man sich erstmals für das Jahr 2016 sogar bis zu 400 Euro vom Finanzamt erstatten lassen. Voraussetzung ist immer, dass sie Sozialversicherung zahlen.

Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung).

Bei Rückfragen steht der FCG Arbeiterkammerrat Peter Kirchengast unter der Tel.: 0664/3661013 gerne zur Verfügung.

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