Amtstierarzt zum Geflügelpest-Risiko:
„Ein Ausbruch im Bezirk Braunau wäre fatal“

Die Überwachungszonen in Österreich. Der Bezirk Braunau zählt zu den Risikogebieten. | Foto: AGES
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Der Bezirk Braunau wurde neben anderen Regionen in Österreich zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.

BEZIRK BRAUNAU (ebba). Was für uns gerade die Corona-Virusvariante Omikron ist, ist für das Hendl die Aviäre Influenza – besser bekannt als „Geflügelpest“. Doch der Vergleich hinkt. Denn im Unterschied zu Omikron, endet die Geflügelpest für das infizierte Tier fast immer tödlich. Eine sehr aggressive Erkrankung, die im Bezirk Braunau zwar bis dato noch nie aufgetaucht ist. Dennoch zählt unser Bezirk seit Ende 2021 zu den Risikogebieten. Grund: Die Aviäre Influenza wird häufig durch Wasservögel übertragen. „In unserem Bezirk gibt es große Gewässer wie die Salzach und den Inn, auch viele Seen“, erklärt Amtstierarzt Josef Stöger.

Ausgebrochen ist die Geflügelpest Ende November 2021 in einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (NÖ). Die Hühner des betroffenen Betriebs sind gestorben oder wurden unter behördlicher Aufsicht getötet. Der Betrieb wurde gesperrt. Mitte Dezember wurden erste positive Wildvögel in Wien von der Veterinärbehörde bestätigt. Ende Dezember hat die AGES einen weiteren Fall in der Steiermark bestätigt: In einer Kleinhaltung im Bezirk Leibnitz wurde Geflügelpest bei fünf verendeten Hühnern diagnostiziert.

Befristete Gefahr

Um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden, sind die rund 1.700 Geflügelbetriebe im Bezirk Braunau aufgefordert, alles zu unternehmen, damit ihr Geflügel nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommt. „Den Vogelflug können wir nicht beeinflussen, sehr wohl aber können Legehennen und Mastputen überwacht und geschützt werden. Da wir relativ viel Geflügel im Bezirk haben, wäre ein Ausbruch der Geflügelpest bei uns eine fatale Sache“, betont der Amtstierarzt. Die gute Nachricht: Sobald es wieder wärmer wird, ist die Gefahr überstanden. „Die Influenzaviren wachsen besonders gut bei nass-kaltem Wetter. Wohingegen sie absolut nicht UV-resistent sind“, weiß Stöger.

Über die Viruserkrankung

Die Aviäre Influenza ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Besonders empfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome (siehe „Zur Sache“) – sie übertragen allerdings den Erreger. Dies geschieht über Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit. Die Inkubationszeit beträgt nur wenige Stunden bis einen Tag. „Die Übertragung geschieht sehr schnell und die Sterblichkeit liegt bei circa 90 bis 95 Prozent“, so Stöger. Es entstehen ständig neue Varianten des Virus, doch „in seiner jetzigen Form ist es für den Menschen ungefährlich“, so Stöger.

Angeordnete Maßnahmen

Um die Verbreitung einzudämmen, hat das Gesundheitsministerium eine Stallpflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel in den Risikogebieten verhängt. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Braunau hat die Betriebe bereits im November 2021 über die Maßnahmen informiert. Die Verordnung schreibt Betrieben mit mehr als 350 Stück Geflügel vor, die Tiere grundsätzlich im Stall zu halten oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Biosicherheitsmaßnahmen, um das Einschleppen des Erregers zu verhindern, sind zu beachten.

Wer totes Wassergeflügel auffindet, muss dieses in einem wasserdichten, verschnürten Plastiksack verpacken und zur Bezirkshauptmannschaft bringen. Die Säcke werden dann zur Untersuchung an das nationale Referenzlabor für Geflügelpest eingesendet. Jeder Verdacht auf Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger ist bei der BH anzuzeigen. So müssen die Betriebe unverzüglich der Behörde melden, wenn Geflügelherden die Futter- oder Wasseraufnahme reduzieren oder die Legeleistung zurückgeht. Das gilt vor allem auch, wenn eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere beobachtet wird. Dann würden Proben gezogen werden.

Was passiert, wenns passiert ist

Bricht die Geflügelpest in einem Betrieb aus, wird dieser sofort gesperrt. Alle für den Erreger empfänglichen Tiere müssen dann gekeult werden. Eine Schutzzone wird etabliert und alle geflügelhaltenden Betriebe in der Überwachungszone müssen sich einer Untersuchung unterziehen. Zudem gäbe es Handelsrestriktionen. „Bei einem Ausbruch wäre der Schaden enorm. Wir sind ein Betrieb mit 900 Puten und 900 Hendln. Würden all unsere Tiere getötet werden müssen, hätten wir ein halbes Jahr lang nichts zu vermarkten“, erklärt Ferdinand Tiefnig, Geflügelbauer aus Gilgenberg.. Laut Amtstierarzt Josef Stöger gibt es aber Hilfe im Schadensfall: „Wenn wir als Behörde die Tötung verordnen, wird der Schaden über die Tierseuchen-Ausgleichskasse ersetzt.“

Folgen der Stallpflicht

Die angeordnete Stallhaltung würde laut Tiefnig ebenfalls zu Problemen führen: Betriebe, die Freiland-Eier produzieren, können ihre Produkte bei Stallhaltung nicht mehr als solche klassifizieren. Darüber hinaus würde die Stallhaltung bei Tieren, die ansonsten viel Platz und Auslauf gewohnt sind, Kannibalismus zu Tage fördern.

ZUR SACHE:

Die Aviäre Influenza oder Geflügelpest wurde 1878 erstmals in Italien beobachtet. Die Erreger kommen weltweit vor.

Erkennen lässt sich die Viruserkrankung anhand folgender Symptome:

  • Massererkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome bzw. Atemnot
  • Grünlich-wässriger Durchfall
  • Blutungen an den Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme bzw. Anschwellungen im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Um bei diesen Symptomen Geflügelpest ausschließen zu können, ist die Veterinärbehörde zu informieren. Im Bezirk Braunau erreichbar unter Tel. 07722/803 604 70.

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