Erkrankt während Urlaub
In diesen Fällen bekommt man Urlaubstage zurück

- Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) erhält in der Hoch-Urlaubssaison vermehrt Anfragen, wie man in solchen Fällen arbeitsrechtlich vorgehen sollte.
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Das letzte, was man im Urlaub gebrauchen kann, ist wegen einer Grippe, Verkühlung oder Verletzung bettlägerig zu werden. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) erhält in der Hoch-Urlaubssaison vermehrt Anfragen, wie man in solchen Fällen arbeitsrechtlich vorgehen sollte.
ÖSTERREICH. Der lang ersehnte Sommerurlaub rückt näher und man freut sich auf eine wohlverdiente Pause vom Arbeitsalltag. Bei vielen durchkreuzt eine plötzliche Erkrankung die Urlaubspläne. Betroffene sind häufig verunsichert, was nun mit ihren beanspruchten Urlaubstagen passiert, und wenden sich an die Gewerkschaft.
Drei Tage Krankenstand
Im Falle einer Erkrankung während des Urlaubs gilt wie gewohnt, eine Bestätigung vom Arzt über die Arbeitsunfähigkeit ausschreiben zu lassen. Diese sollte laut ÖGB mit erneutem Dienstantritt dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um gegebenenfalls keine Urlaubstage zu verlieren. Ist man nämlich während des Urlaubs länger als drei Tage gesundheitlich erkrankt, werden in diesem Zeitraum keine Urlaubstage verbraucht. Das bedeutet, dass jene Tage im Krankenstand wieder zurück aufs Urlaubskonto kommen, erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko. Erkrankt ein Arbeitnehmer beispielsweise während eines zweiwöchigen Urlaubs bei einer 5-Tage-Woche von Freitag bis Montag, zählt das als vier Krankheitstage. Die regulären Arbeitstage, also Freitag und Montag, werden dann nicht als Urlaubstage gewertet.
Weiters gilt, dass man Krankheitstage nicht einfach an das Urlaubsende anhängen kann. Der Urlaub endet an dem Datum, welches beim Urlaubsantrag vereinbart wurde.

- Ist man während des Urlaubs länger als drei Tage gesundheitlich erkrankt, werden in diesem Zeitraum keine Urlaubstage verbraucht.
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Bettlägerig im Auslandsurlaub
Was passiert nun, wenn man ausgerechnet im Ausland erkrankt? Sollte man im Auslandsurlaub länger als drei Tage an gesundheitlichen Beschwerden leiden, gilt auch hier einen Arzt aufzusuchen, sich zu behandeln und ein ärztliches Krankheitszeugnis ausstellen zu lassen. Dieses wird anschließend nach der Rückkehr inklusive behördlicher Bestätigung dem Arbeitgeber übermittelt. Eine Bestätigung von einer österreichischen Behörde im Urlaubsland ist nur dann notwendig, wenn man nicht im örtlichen Krankenhaus behandelt wurde. „Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zum Arzt gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab”, erklärt Arbeitsrechtsexperte Trinko. Empfohlen wird, sich vor Reiseantritt bei der österreichischen Sozialversicherung über Krankheitsbedingungen im Ausland zu informieren.

- Empfohlen wird, sich vor Reiseantritt bei der österreichischen Sozialversicherung über Krankheitsbedingungen im Ausland zu informieren.
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