Wie erstellt man eine Patientenverfügung?
Wer eine Patientenverfügung verfassen möchte, sollte Folgendes beachten:
Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt, einem Notar oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung errichtet werden. Davor muss eine umfassende ärztliche Aufklärung mit medizinischen Informationen über das Wesen und die Folgen der Patientenverfügung geschehen und dokumentiert worden sein.
Einsicht ins Patientenverfügungsregister
Jede Patientenverfügung kann auf Wunsch im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte sowie im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats registriert werden. In Kooperation mit dem österreichischen Roten Kreuz besteht eine österreichweit verfügbare Einsichtsmöglichkeit für Krankenanstalten in das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte und in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats.
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