Vorwurf der Steuerhinterziehung
Karl-Heinz Grasser wieder vor Gericht
Der ehemalige ÖVP-Finanzminister Karl-Heinz Grasser soll in seiner Zeit bei Meinl International Power rund 4,4 Millionen Euro nicht versteuert haben und damit rund 2,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Grassers früherer Steuerberater ist wegen Beihilfe angeklagt.
ÖSTERREICH. Eineinhalb Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil in den Causen BUWOG und Terminal Tower Linz begann am Montag der zweite Gerichtsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Diesmal geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung aus seiner Zeit als Manager bei Meinl Power Management (MIP). Grasser soll 4,38 Mio. Euro an Vertriebsprovisionen nicht versteuert und somit knapp 2,2 Mio. Euro hinterzogen haben. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis bis zu 4,4 Mio. Euro vor. Daneben kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Ebenfalls angeklagt ist Grassers früherer Steuerberater – ihm wird Beihilfe zur Abgabenverkürzung vorgeworfen.
Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Steuerberater belastet Grasser
Zugetragen hat sich die vermeintliche Steuerhinterziehung ab 2007. Grasser hat nach seiner Amtszeit als Finanzminister als Manager im Meinl-Imperium angeheuert. Im Anschluss habe Grasser laut Standard für die Fondsgesellschaft Meinl International Power bis 2010 rund neun Mio. Euro kassiert, die über komplizierte und verästelte Gesellschaftskonstruktion geflossen seien.
Im Prozess stellt sich nun die Frage, ob das Vertriebshonorar von Grasser zu versteuern gewesen wäre und inwieweit sein Steuerberater involviert war. Der Ex-Finanzminister rechtfertig sich damit, dass er sich voll auf seinen Berater verlassen habe. Dieser wirft Grasser vor, die von ihm aufgesetzte Struktur eigenständig verändert zu haben. Er habe ihn davor gewarnt, auch die Vertriebsprovision über dieses Konstrukt laufen zu lassen, was Grasser wiederum bestreitet.
Kein Dilettant
Aus der 100-seitigen Anklageschrift zitierte der Standard bereits zu Jahresbeginn: Laut WKStA habe sich Grasser als "steuerlicher Dilettant" dargestellt, was ihm die Ermittler nicht abnahmen. Vielmehr habe Grasser ein "überdurchschnittliches steuerrechtliches Wissen". Grasser wiederum habe angegeben, sich entsprechende Dokumente "großteils nicht einmal durchgelesen, sondern unreflektiert unterschrieben" zu haben.
Sein früherer Steuerberater bestritt das: Grasser selbst habe Änderungswünsche angestoßen. Die WKStA ordnet das so ein, dass beide "bestrebt gewesen seien, ihre eigene Verantwortung kleinzureden und aufs Gegenüber abzuschieben".
In der BUWOG-Causa wurde Grasser bereits nicht rechtskräftig zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Berufungsverfahren zu dem erstinstanzlichen Urteil wird erst im kommenden Jahr stattfinden.
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