Massive Gesetzesübertretungen
50 Anzeigen gegen Paketdienstleister
Österreichische Behörden deckten bei einem großen Paketdienstleister zahlreiche Gesetzesübertretungen auf. 50 Anzeigen wurden gemacht.
ÖSTERREICH. Scheinselbständigkeit, Arbeitskräfteausbeutung, Lohn- und Sozialdumping – diese Betrugsdelikte kommen auch bei selbstständigen Paketzustellern immer wieder vor. Der österreichische Güterbeförderungssektor gilt für die involvierten Behörden in Sachen Betrugsbekämpfung als hochriskante Branche.
Jetzt wurde bekannt: Ein behördenübergreifender, sorgfältig geplanter Schwerpunkteinsatz deckte Anfang Dezember massive Gesetzesübertretungen bei einem großen Paketdienstleister auf. „Mit intensiv geplanten Kontrollen treten wir gesetzeswidrigen Machenschaften in dieser Branche verstärkt entgegen und schützen damit unsere ehrlichen Wirtschaftstreibenden. Scheinunternehmen und Scheinselbstständigkeit schaden unserem Wirtschaftsstandort enorm", so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).
Großkontrolle bringt 50 Anzeigen
Am Einsatz beteiligt waren das Finanzamt Österreich (FAÖ), die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sowie das Bundesministerium für Inneres (BMI).
Insgesamt 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ein Diensthund des FAÖ, des ABB und des BMI waren bei dem Einsatz beteiligt. Im Rahmen einer unangekündigten Großkontrolle am Betriebsgelände eines großen Paketdienstleisters wurden 91 arbeitende „selbständige“ Frächter sowie ca. 20 Personen an Eigen- und Leasingpersonal geprüft.
Dabei wurden massive Übertretungen sowohl im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz als auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt. Es folgten Strafanträge an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.
Seitens des BMI wurden Anzeigen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie dem Meldegesetz 1991, dem Güterbeförderungsgesetz und dem Kraftfahrgesetz gestellt.
77 Stunden Arbeit pro Woche
Im Zuge der Kontrolle gaben einige selbständigen Frächter an, dass sie bis zu 77 Stunden pro Woche, teilweise von 4 bis 24 Uhr, arbeiten würden. Zudem würden sie ohne Unterkunft auf einem Autobahnparkplatz nächtigen.
Andere geben an, mit bis zu sieben Personen in einem Matratzenlager zu nächtigen. Hinzu kommen mündliche „Dienstanweisungen“ der Auftraggeber, dass die Paketauslieferer bis zu 500 Euro für Tourenausfälle aufgrund von Krankheit oder Urlaub entrichten müssten.
Um welchen Paketdienstleister es sich konkret handelt, ist derzeit noch nicht bekannt. Das Bundesministerium für Finanzen beruft sich auf die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht.
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