Asyl
Abschiebung nach Nigeria wurde gestoppt

Die Abschiebung einer nigerianischen Familie wurde in letzter Minute gestoppt | Foto: Bezirksblätter/Archiv
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Für viel Aufregung hat ein Abschiebefall in Vorarlberg gesorgt. Eine Nigerianerin mit ihren vier Kindern, eines davon mit Autismus, soll in ihr Heimatland zurückkehren. Am Montag wurde ein neuer Asylantrag eingebracht, im alten war offenbar noch nicht vermerkt, dass der Sohn an Autismus leidet. Das Inneneministerium prüft nun den Fall erneut und die Familie darf vorerst bleiben, teilte die NGO "SOS-Mitmensch" mit.

ÖSTERREICH. „Viele Menschen, die sich für die Familie eingesetzt haben, sind jetzt erleichtert. Aber diesen Abschiebefall hätte es nie geben dürfen. Die Mutter und ihre vier Kinder sind längst in Österreich verwurzelt. Zwei der betroffenen Kinder sind sogar in Österreich geboren worden. Der älteste Sohn ist darüber hinaus Autist und braucht spezielle Betreuung“, so Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch. Pollak fordert, dass das Kindeswohl und das Familienleben mehr Berücksichtigung in Aufenthaltsverfahren finden müsse, dann würden solche „eiskalten und unmenschlichen Abschiebefällen“ ein Ende finden.

2013 kam die Mutter mit ihren beiden Kindern nach Österreich und beantragte Asyl. Der Antrag – und auch alle danach eingebrachten Folgeanträge – wurde abgelehnt. Auch ihr Ex-Mann beantragte Asyl, auch das wurde abgelehnt. Sie bekam in Österreich zwei weitere Kinder, von ihrem Mann lebt sie mittlerweile getrennt.

Voodoo-Zauber

Die Familie unternahm in den letzten Jahren mehrere Versuche, in Österreich bleiben zu können. Laut "Standard" wurde 2014 der erste Antrag abgelehnt, auch das Bundesverwaltungsgericht prüfte den Fall mehrmals. Zu einer Abschiebung kam es jedoch nicht – bis jetzt. Den vergangenen Berichten des Bundesverwaltungsgerichts zufolge, brachte die Mutter in der Vergangenheit als Asylgrund etwa vor, dass sie wegen ihres (mittlerweile offenbar verstorbenen) Vaters, der an Voodoo-Zauberei glaube, Angst um ihr Leben habe.

Zudem befürchte sie, dass ihren Töchtern Beschneidung drohe, sollten sie nach Nigeria zurückkehren müssen. Auch die fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für ihren älteren Sohn, der unter Entwicklungsstörungen leide, waren Thema, allerdings war nie von einer konkreten Autismus-Diagnose die Rede. Im jüngsten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts hieß es noch, dass die Familie nach Nigeria zurückkehren könne und dort nicht in eine existenzbedrohende Lage geraten würde.

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Alleinerziehende Mutter mit vier Kindern muss zurück nach Nigeria

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