VKI interveniert
Anspruch auf Rückerstattung für Ski-Saisonkarten
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereitet eine Sammelintervention vor, um eine aliquote Rückerstattung der SKi-Saisonkarten zu erwirken.
ÖSTERREICH. Konsumenten, die eine Saisonkarte in der Skisaison 2019/20 erworben haben, steht aufgrund der pandemiebedingten vorzeitigen Beendigung der Skisaison ein Rückerstattungsanspruch gegen die Liftbetreiber zu, teilte der VKI per Aussendung mit. Trotz ergangener Urteile würden einige Liftbetreiber "betroffenen Kunden eine aliquote Rückerstattung" aber verweigern.
"Die Skisaison 2019/20 wurde aufgrund der COVID-19 Pandemie mit 16.03.2021 vorzeitig beendet, obwohl das Saisonende vereinbarungsgemäß erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt war. Die Liftbetreiber konnten ihre Leistungen aus dem Vertrag nicht mehr erbringen. Daher erlischt für den Zeitraum der Schließung auch die Zahlungspflicht der Skigäste", heißt es konkret vom VKI dazu.
Da die Konsumenten das Entgelt für die Saisonkarten allerdings bereits im Voraus bezahlt hätten, "haben sie einen aliquoten Rückzahlungsanspruch des Kartenpreises für die Dauer der Schließung". Der VKI bietet diesen Kunden im Auftrag des Sozialministeriums nun an, sich an einer kostenlosen Sammelintervention anzuschließen, um die aliquoten Rückerstattungsansprüche zu sammeln und gegenüber den betroffenen Liftbetreibern durchzusetzen.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Der VKI wird die Voraussetzungen zur Teilnahme prüfen und bietet zu folgenden Saisonkarten Unterstützung an:
- Ski amadé Card
- SuperSkiCard Salzburg & Kitzbüheler Alpen
- Topskipass Kärnten & Osttirol
- Ostalpen Card
- Snow Card Tirol
- Freizeitticket Tirol
"Zum Ausfüllen des Anmeldeformulars halten Sie bitte Ihre Saisonkarte für die Wintersaison 2019/2020 bereit, auf welcher Ihre Kartennummer ersichtlich ist", bittet der VKI. Die kostenlose Anmeldung beim VKI ist bis spätestens 28.02.2022 auf der entsprechenden Webseite möglich.
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