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Katze von Polit-Aktionisten Grosz wird Gehaltspfändung angedroht

- Dem Haustier des ORF-Stiftungsrats und Polit-Aktionisten Gerald Grosz wird eine Exekution angedroht.
- Foto: Facebook Screenshot
- hochgeladen von Adrian Langer
Die Katze von Ex-BZÖ-Politiker und Polit-Aktionisten Gerald Grosz erhielt eine Mahnung vom ORF-Beitragsservice. Sollte der Vierbeiner den ORF-Beitrag von 278,76 Euro wieder nicht bezahlen, droht Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung, wie Grosz auf Facebook mitteilt. Der ORF prüft den Fall.
ÖSTERREICH. Von einem skurrilen Fall berichten Medien: So erhielt die Katze des ehemaligen BZÖ-Politikers Gerald Grosz eine Mahnung. Die Zahlungsaufforderung, inklusive der Drohung einer Gehaltspfändung, ist an "Chouchou Grosz" adressiert. Laut der "2. (und letzten) Mahnung" vom 1. August müsse das Haustier 238,76 Euro zahlen, Frist ist der 22. August. Angehängt ist auch ein "Vollstreckbarer Rückstandsausweis", womit ohne Zivilprozess eine Exekution erwirkt werden kann. Absender ist die ORF-Beitrags Service GmbH.
Grosz, der wiederholt durch politischen Aktionismus Schlagzeilen machen wollte, zeigte sich gegenüber der APA ratlos über die Situation. Im März 2023 hatte er versucht, seine Katze als SPÖ-Mitglied anzumelden, um diese für den SPÖ-Vorsitz kandidieren zu lassen. Dies, so Grosz, sowie die Registrierung der Katze für den Impfpass seien die einzigen Gelegenheiten gewesen, bei denen die Daten des Tieres weitergegeben worden sein könnten.
Grosz: "ORF-Idiotengesetz"
Die Mahnung kommt dem erklärten Gegner der Haushaltsabgabe, der regelmäßig in Sendungen des Privatsenders oe24.tv auftritt, jedoch gelegen. Für ihn bestätigt sie die Unsinnigkeit des von ihm polemisch als "ORF-Idiotengesetz" bezeichneten Gesetzes. Augenzwinkernd fügte er hinzu, dass das Tier einer möglichen Gehaltspfändung "gelassen entgegensehe".
Ein ORF-Sprecher kündigte auf Anfrage der APA an, die Ursachen für das Schreiben der ORF-Beitragsservice GmbH prüfen zu lassen. Der neue Beitrag von 15,30 Euro pro Monat und Haushalt - Nebenwohnsitze sind ausgenommen - ist seit dem 1. Jänner in Kraft. Seitdem spielt es keine Rolle mehr, ob ein Fernseher oder Radio im Haushalt vorhanden ist. Für die Mehrheit wurde es günstiger, jedoch müssen hunderttausende Haushalte erstmals zahlen.
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