Am Beifahrersitz
Österreicher wollte Leiche über Grenze schmuggeln

- Am Grenzübergang Gunja in Kroatien wurden Grenzbeamte bei einer routinemäßigen Kontrolle auf einen österreichischen Staatsbürger aufmerksam, da sich eine Frau auf dem Beifahrersitz seines Wagens nicht bewegte. Wie kroatische Medien berichteten, stellte ein Gerichtsmediziner nur noch den Tod der Frau fest.
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Am Grenzübergang Gunja in Kroatien wurden Grenzbeamte bei einer routinemäßigen Kontrolle auf einen österreichischen Staatsbürger aufmerksam, da sich eine Frau auf dem Beifahrersitz seines Wagens nicht bewegte. Wie kroatische Medien berichteten, stellte ein Gerichtsmediziner nur noch den Tod der Frau fest.
ÖSTERREICH/KROATIEN. Ein 65-jähriger Österreicher machte sich Ende November nach einem Urlaub in Bosnien und Herzegowina auf den Heimweg. Dabei wollte er über den internationalen Grenzübergang Gunja in Kroatien einreisen. Auf dem Beifahrersitz seines Wagens mit österreichischem Kennzeichen befand sich laut Angaben der Polizeidirektion Vukovar-Srijem eine ältere Frau.
Mann wollte Tote nach Österreich bringen
Als der Mann sowohl seine als auch die Reisedokumente seiner Mitfahrerin, ebenfalls eine österreichische Staatsbürgerin, vorlegte, wurden die Beamten misstrauisch. Sie bemerkten, dass die Frau nicht mit ihnen kommunizierte und nicht bei Bewusstsein war. Der Fahrer erklärte den Polizisten, dass die Frau schlafe, doch die Beamten zweifelten an dieser Aussage. Ein herbeigerufener Gerichtsmediziner stellte kurz darauf fest, dass die 83-jährige Frau bereits verstorben war, berichtet das kroatische Medium "IndexHR".
Weitere Ermittlungen ergaben, dass die Frau bereits in Bosnien und Herzegowina verstorben war. Der 65-Jährige hatte versucht, die Verstorbene nach Österreich zu bringen, um die formellen Anforderungen für den Transport von Leichnam zu umgehen.
Verdacht der Störung der Totenruhe
Die Polizeibeamten leiteten daraufhin Ermittlungen gegen den Österreicher wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe ein. Nach Abschluss der Untersuchungen wurde er dem Haftrichter übergeben, und die Strafanzeige wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Leiche der Verstorbenen wurde von einem kroatischen Bestattungsunternehmen übernommen und nach Österreich überführt.
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