Ab dem 1. SEPTEMBER
SIM-Karten müssen registriert sein

Ab dem 1. September müssen alle aktiven SIM-Karten registriert sein. | Foto: pixabay | PublicDomainPictures

Ab dem 1. September müssen alle SIM-Karten, unabhängig ob Wertkarte oder Vertrag, herkömmlicher Sprachtarif oder reiner Datentarif im mobilen WLAN-Router registriert sein.

ÖSTERREICH. Bereits seit dem Jahreswechsel müssen neu gekaufte SIM-Karten registriert werden. Das gilt auch für SIM-Karten, die im Jahre 2018 gekauft wurden. Sollte die Registrierung nicht bis zum 1. September nachgeholt werden, kann die Karte nicht mehr aufgeladen und nach Verbrauch des Guthabens nicht mehr genutzt werden.
„Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert", empfiehlt der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen.

Wie funktioniert die Registrierung?

Im Rahmen der Identifikationsverordnung" muss der Betreiber Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Der Vorgang kann beim Betreiber im Shop, Vertriebspartnern (z.B. Handyshops oder Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“) durchgeführt werden. 
Der RTR empfiehlt im Vorfeld den Betreiber zu fragen, welche Unterlagen erforderlich sind, zum Beispiel der PUK-Code.  

Mögliche Kosten

Manchmal verlangen Vertriebspartner und Handshops eine Aufwandsentschädigung, wenn sie den Prozess durchführen. Meistens gibt es aber eine kostenlose Möglichkeit über das Internet.

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