Corona-Impfpflicht
Was ab Februar am Arbeitsplatz gilt

Darf man entlassen werden, wenn man sich nicht impfen lässt? Was passiert mit den Daten? Mit der Impfung und Impfpflicht gehen arbeitsrechtliche Fragen einher.
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  • hochgeladen von Maria-Magdalena Reiter

Der „Feinschliff“ am Gesetzesentwurf zur Impfpflicht sorgt für hitzige Diskussionen, Details wie die Strafhöhe oder auch die Altersgrenze sind umstritten. Die Zeit drängt, will doch die türkis-grüne Koalition bereits in der nächsten Woche im Parlament abstimmen lassen. Doch was bedeutet die Impfpflicht am Arbeitsplatz?

ÖSTERREICH. Darf man entlassen werden, wenn man sich nicht impfen lässt? Was passiert mit den Daten? Mit der Impfung und Impfpflicht gehen arbeitsrechtliche Fragen einher: Muss ich mich impfen lassen? Was darf der Arbeitgeber und was darf er nicht? Hier ein FAQ:

Was gilt am Arbeitsplatz mit der Impfplicht Anfang Februar?

Die allgemeine Impfpflicht hat keine direkten Auswirkungen auf den Arbeitsplatz. Es gilt auch nach dem 1. Februar die 3-G-Regel. Also auch ohne Impfung oder genesen zu sein können ArbeitnehmerInnen mit einem aktuellen Test arbeiten gehen.

Darf der Arbeitgeber verlangen, sich impfen zu lassen?

Eine Impfung anweisen kann der Arbeitgeber nicht. Es kann natürlich sein, dass meine Tätigkeit eine Impfung erfordert, weil ich etwa ständig ins Ausland reisen muss und ich für den Grenzübertritt die Impfung brauche. Wenn ich mich nicht impfen lassen möchte und es keine Tätigkeit für mich gibt, die ich ohne Impfung ausüben kann, dann könnte der Arbeitgeber eine Impfung verlangen.

Darf der Arbeitgeber kündigen bzw. entlassen, wenn sich der Arbeitnehmer nicht impfen lässt?

Man muss ganz streng zwischen Kündigungen und Entlassungen unterscheiden. Zm Kündigen braucht der Dienstgeber keinen Grund. Bei der Entlassung ist das anders: Zum Entlassen braucht es einen sogenannten Entlassungsgrund: Eine Entlassung ist sofort wirksam, bei der Kündigung gibt es Fristen. Eine Impfverweigerung als Entlassungsgrund ist laut dem Österreichischen Gewerkschaftsbund nicht möglich. Ob es als Grund für die Anfechtung einer Kündigung ausreicht, wenn ein Arbeitnehmer sagt, er sei nur gekündigt worden, weil er sich nicht impfen hat lassen, ist nicht klar – da kommt es sehr auf den Einzelfall an, ein Fall für die Justiz.

Darf der Arbeitgeber nach dem Impfstatus fragen?

Nein, den Impfstatus braucht der Arbeitgeber an sich nicht zu wissen. Er hat ja nur die 3-G-Regel zu überprüfen. Doch nicht zuletzt anhand der Gültigkeit des „grünen Passes“ erfährt er, wenn der Dienstnehmer nur über einen Test verfügt.

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Darf man entlassen werden, wenn man sich nicht impfen lässt? Was passiert mit den Daten? Mit der Impfung und Impfpflicht gehen arbeitsrechtliche Fragen einher. | Foto: Regionalmedien Steiermark

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