Trifft Patienten
Ärztekammer droht mit Kündigung der Kassenverträge
- Die Patientenvertretung übt scharfe Kritik an den angekündigten Kampfmaßnahmen der Ärztekammer: Das würde die finanziell Schwächsten am härtesten treffen.
- Foto: Gerhard Berger
- hochgeladen von David Zennebe
Die geplante Gesundheitsreform sorgt bei der Ärzteschaft weiter für Aufsehen. Man befürchtet in mehreren Bereichen eine Entmachtung der Ärztekammer und droht deshalb mit der Kündigung der Kassenverträge. Opfer dieses Streits würden die Patienten sein, warnt die Patientenvertretung.
ÖSTERREICH. Schon seit mehreren Jahren wollen Bund, Länder und Sozialversicherung den Einfluss und das Mitspracherecht der Ärztekammer zurückdrängen. So soll der Kammer das Mitspracherecht beim Stellenplan entzogen werden, der die Verteilung und Besetzung der Kassenordinationen regelt, oder weniger Einfluss bei der Gründung von Ambulatorien. Weiterer Stein des Anstoßes: Ärzte sollen künftig nur noch Wirkstoffe und nur noch in Ausnahmefällen konkrete Medikamente verschreiben dürfen.
Das geht der Ärztekammer zu weit und droht mit der Auflösung des Gesamtvertrages mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wenn die Gesundheitsreform wie befürchtet über die Bühne geht. Jeder Patient müsste dann für den Arztbesuch bezahlen und das mit der Gesundheitskasse verrechnen.
- Die Patientenvertretung übt scharfe Kritik an den angekündigten Kampfmaßnahmen der Ärztekammer: Das würde die finanziell Schwächsten am härtesten treffen.
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Unter dem Streit leiden Patienten
Für Birger Rudisch, der als Tiroler Patientenanwalt für die gesamte Patientenvertretung spricht, geht das gar nicht: "Zum ärztlichen Handeln gehört das Grundprinzip auch das 'Nicht schaden' dazu und man sollte sich vielleicht schon überlegen, mit welchen Mitteln man hier in der Öffentlichkeit auftreten möchte und wenn gleichzeitig die Ärztekammer schon ankündigt, mit wie viel Millionen sie da eine Kampagne jetzt führen wollen, denke ich mir auch meinen Teil."
Das Schlimme sei, dass es die finanziell Schwächsten am härtesten treffen würde, so Rudisch im Ö1-Radio weiter, etwa chronische Patienten und Patientinnen, die sich die Behandlungen so nicht leisten können.
Die Regierungsvorlage soll Ende November eingebracht werden und nach der Ausschussbehandlung im Dezember verabschiedet werden. Die Tatsache, dass kein Begutachtungsverfahren geplant ist, wird ebenfalls von der Ärztekammer kritisiert.
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