Kosten abfedern
Antragstellung für Hochwasserzuwendung ab jetzt möglich

Betroffene des Hochwassers vom September 2024 können ab sofort eine Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums beantragen, um Unterstützung bei Sanierungskosten oder für Ersatzquartiere zu erhalten. | Foto: BFKDO Korneuburg
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  • Betroffene des Hochwassers vom September 2024 können ab sofort eine Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums beantragen, um Unterstützung bei Sanierungskosten oder für Ersatzquartiere zu erhalten.
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Betroffene des Hochwassers vom September 2024 können ab sofort eine Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums beantragen, um Unterstützung bei Sanierungskosten oder für Ersatzquartiere zu erhalten. Pro Haushalt sind bis zu 3.500 Euro für ein Ersatzquartier und pauschal 2.200 Euro für die Sanierung des Hauptwohnsitzes vorgesehen. Die Antragstellung ist online bis zum 30. Juni 2025 möglich, alternativ steht eine telefonische Beratung zur Verfügung.

ÖSTERREICH. Letztes Jahr sind viele Existenzen mit den Wassermassen weggespült worden, deshalb können Menschen, die durch das verheerende Hochwasser im September 2024 ihr Zuhause verloren haben, ab sofort finanzielle Unterstützung durch die neue Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums beantragen. Die Hilfe richtet sich gezielt an Privathaushalte, die mit hohen Sanierungskosten oder Mietausgaben für Ersatzquartiere konfrontiert sind.

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) erklärt:

"Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren. Zum menschlichen Leid, das eigene Zuhause zerstört zu sehen, kommt auch eine enorme finanzielle Belastung dazu. Viele Betroffene wissen nicht, wie sie die Kosten für die Sanierung oder ein Ersatzquartier stemmen sollen. Mit der Hochwasserzuwendung leistet das Sozialministerium einen Beitrag, um die entstandenen Kosten abzufedern."

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) erklärt:
"Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren." | Foto: Martin Baumgartner
  • Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) erklärt:
    "Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren."
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Was wird gefördert?

Die Hochwasserzuwendung umfasst zwei zentrale Leistungen:

  1. Bis zu 3.500 Euro als Kostenbeitrag für ein Ersatzquartier (z. B. Mietwohnung, Hotel, Ferienwohnung), das infolge des Hochwassers bezogen werden musste. 
  2. Pauschal 2.200 Euro für Sanierungsmaßnahmen im Hauptwohnsitz – etwa für Trocknung, Estrichentfernung oder Wiederherstellung der Wohnräume.

Antragstellung ab sofort möglich

Betroffene können ihren Antrag online bis zum 30. Juni 2025 auf der Website stellen. Dort finden sich auch alle Informationen zu den Voraussetzungen sowie eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen. Wer keine Möglichkeit zur Online-Antragstellung hat, kann sich telefonisch an das Serviceteam unter +43 (1) 31 6 31-727 wenden.

Die Abwicklung der Förderung übernimmt die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) im Auftrag des Sozialministeriums. Sie prüft die eingereichten Anträge und entscheidet über die Bewilligung der Zuwendung.

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Betroffene des Hochwassers vom September 2024 können ab sofort eine Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums beantragen, um Unterstützung bei Sanierungskosten oder für Ersatzquartiere zu erhalten. | Foto: BFKDO Korneuburg
 Pro Haushalt sind bis zu 3.500 Euro für ein Ersatzquartier und pauschal 2.200 Euro für die Sanierung des Hauptwohnsitzes vorgesehen. | Foto: BFKDO Tulln/ Öllerer Fl.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) erklärt:
"Tausende Menschen haben im letzten Herbst durch ein Jahrhunderthochwasser von heute auf morgen ihre Wohnungen und Häuser verloren." | Foto: Martin Baumgartner
Die Antragstellung ist online bis zum 30. Juni 2025 möglich, alternativ steht eine telefonische Beratung zur Verfügung.
 | Foto: privat

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