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Die fünf wichtigsten Tipps für den Steuerausgleich

Bei der Steuererklärung kann man sich viel Geld zurückholen mit den richtigen Tipps. | Foto: Archiv
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Der Steuerausgleich, beziehungsweise die Arbeitnehmerveranlagung, kann ganz schön kompliziert werden. Mit diesen fünf Tipps einer Expertin kann es gelingen.

ÖSTERREICH. Wie kann man bei der Steuer am besten sparen? Die Rechtsexpertin Lisa Jungwirth von der Arbeiterkammer erklärt, wie es geht. Von Familienbonus bis Medikamenten und Ausbildungskosten gibt es für jeden eine Möglichkeit, den Steuerausgleich optimal fertigzustellen.

Sparen mit Familienbonus Plus

Wer den Familienbonus Plus bekommt, kann Steuern sparen. Der Familienbonus Plus ersetzt den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Er wird als Absetzbetrag direkt von der Steuer abgezogen, wobei die Höhe des Abzugs von der Höhe der Lohnsteuerzahlung abhängt. Um den Familienbonus Plus zu erhalten, muss man entweder monatlich über die Lohnverrechnung, oder jährlich über die Arbeitnehmerveranlagung einen Antrag stellen.

Begünstigung für Alleinerziehende

Auch für Alleinerziehende gibt es Steuerbegünstigungen. Der Absetzbetrag für Alleinerziehende steht dir zu, wenn du im Jahr für mindestens ein Kind mehr als sieben Monate Familienbeihilfe bezogen hast und mehr als die Hälfte des Jahres alleinerziehend lebst.

Ausbildungen für den Job

Solltest du für deinen Job Aus- und Weiterbildungen absolviert haben, die dein Arbeitergeber oder Arbeitgeberin nicht übernimmt, kannst du diese steuerlich absetzen. Dazu zählen auch Reisekosten oder digitale Arbeitsmittel. 

Auch für Praktikantinnen interessant 

All jene, die unter der Lohnsteuergrenze verdienen, können sich die Negativsteuer zurückholen. Davon profitieren vor allem Ferialpraktikantinnen und -praktikanten oder Menschen in Pension, aber auch geringfügig Beschäftigte, die freiwillig in die Sozialversicherung optieren oder nachträglich einen Sozial­ver­sicher­ungs­bei­trag einzahlen müssen.

Behinderung und Medikamente absetzen

Ausgaben wegen einer Behinderung, sowie Kosten für eine gewisse Diät wegen einer Krankheit können ebenfalls geltend gemacht werden. Das gleiche gilt für Medikamente, Spitalskosten oder Ausgaben für Hilfsmittel wie Rollstühle. 

Mehr zum Thema: 

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